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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Schuldrechtlicher und dinglicher Anspruch
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2013 13:11
An welchem Tag erwirbt man einen schuldrechtlichen und dinglichen Anspruch auf Erwerb und Eigentumsübertragung eines Baugrundstücks?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2013 18:46
Mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags entsteht ein schuldrechtlicher Anspruch.
Cesc11
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 18.10.2013 11:02 - Geaendert am: 21.10.2013 08:57
.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.10.2013 18:38
Der dingliche Anspruch entsteht mit der Auflassung.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 21.10.2013 17:30
Wie kann man sich eine Auflassung vorstellen?
Cesc11
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.10.2013 10:54
Eine Auflassung ist die zur Übereignung eines Grundstücks erforderliche Einigung zwischen Veräußerer und Erwerber über den Eigentumsübergang an dem Grundstück.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.10.2013 20:15
Käufer und Verkäufer treffen sich beim Notar. Dort einigen sie sich über den Eigentumsübergang an einem Grundstück. Der Notar fertigt die Auflassungsurkunde an, die Käufer, Verkäufer und Notar unterschreiben.
Die Auflassung wird einigen Monate später in das Grundbuch Abteilung I eingetragen..
Lee80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2013 17:17
Hallo,

warum dauert es so lange, bis die Auflassung in das Grundbuch eingetragen wird?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2013 17:55
Dei Eintragung der Auflassung erfolgt erst, wenn die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt über die bezahlte Grunderwerbsteuer und die Erklärung der Gemeinde, dass sie das Vorkaufsrecht nicht ausübt, vorliegen.
Lee80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2013 19:11
hat die Gemeinde immer ein Vorkaufsrecht? Bei Grundstücken mit und ohne Gebäude drauf?

Das dauert wirklich so lange? das hätte ich nicht gedacht
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.10.2013 20:04 - Geaendert am: 27.10.2013 21:20
Baugesetzbuch § 24 Allgemeines Vorkaufsrecht
(1) Der Gemeinde steht ein Vorkaufsrecht zu beim Kauf von Grundstücken
1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, soweit es sich um Flächen handelt, für die nach dem Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke oder für Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich im Sinne des § 1a Abs. 3 festgesetzt ist,
2. in einem Umlegungsgebiet,
...
Lee80
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.10.2013 20:40
Danke für die Info,

muss die Gemeinde immer die Verzichtserklärung abgeben oder nur in den im Gesetz genannten Fällen?

LG
Lee
 

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