Wohnrecht |
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Verfasst am: 07.10.2013 13:30 |
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Hallo,
das Wohnrecht steht im Kompaktwissen auch bei Nießbrauch. Ich dachte, es ist immer eine persönliche dienstbarkeit - wann ist es Nießbrauch?
LG
Lee |
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Verfasst am: 07.10.2013 17:20 - Geaendert am: 27.10.2013 17:51 |
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Das Wohnrecht ist eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit.
Ein Nießbrauchsrecht umfasst mehr als das Wohnrecht. |
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Verfasst am: 27.10.2013 17:51 - Geaendert am: 27.10.2013 17:52 |
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Es ist gibt leider kaum Rückmeldungen, ob meine Antwort ihm geholfen hat oder ob sie überhaupt angekommen ist.
Ich habe bald keine Lust mehr darauf, meine Freizeit zu opfern für Menschen, die nicht das Minimum an Anstand aufbringen. |
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Verfasst am: 27.10.2013 19:14 |
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Sorry, lieber Herr Herrmann. Ihre Antwort hat geholfen. Wenn nicht, hätte ich nochmal nachgefragt. Vielen Dank, dass Sie Ihre Freizeit opfern - Ihre Antworten helfen immer sehr - nicht nur bei meinen eigenen Fragen, sondern ich schaue auch immer mal hierein, um zu sehen welche Fragen die anderen stellen und lese dann die Antworten dazu - da haben mir die Antworten auch immer geholfen. |
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