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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Dienstbarkeiten
 
repos
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2013 17:53
Ich verstehe leider den Unterschied nicht zwischen: Grunddiensbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Nießbrauch und Reallast.

Für mich ist die Grunddienstbarkeit und beschränkt persönliche Dienstbarkeit gleich.
Bitte um kurze Erklärung!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.05.2013 18:32 - Geaendert am: 14.05.2013 19:21
Eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit wird zu Gunsten einer bestimmten Per-son eingetragen
Beispiel: Die Eltern dürfen in bestimmten Räumen wohnen.
Der Energieversorgen XY darf einen Masten für Stromletiungen erstellen.
Kennzeichen: Ein Name wird erwähnt.
Das Recht ist auf eine Person beschränkt.

Die Grunddienstbarkeit wird zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers eines anderen Grundstücks eingetragen.
Hier wird kein Name erwähnt, weil die Dienstbarkeit an ein Grundstück gekoppelt ist.
Beispiel:
Der jeweilige Nachbar darf das Grundstück überqueren.
repos
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2013 18:46
Vielen Dank für die Erklärung.
Was versteht man unter Nießbrauch und Reallast?
Bitte wieder ein Beispiel!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.05.2013 19:25 - Geaendert am: 14.05.2013 19:26
Bei einer Reallast muss der jeweilige Eigentümer eines Grundstücks bestimmte wiederkehrende Leistungen aktiv erbringen, z. B.
• Kinderspielplatz oder Grüngürtel einer Wohnanlage pflegen
• Naturalien liefern, z. B. Heizmaterial, Lebensmitteln für die Eltern
• eine monatliche Rente an die Eltern zahlen.

Das Nießbrauchsrecht wird zu Gunsten einer bestimmten Person eingetragen. Deshalb ist dieses Recht weder vererbbar noch veräußerbar.
Bei einem Nießbrauchsrecht
• darf eine bestimmte Person (= Nießbraucher) sämtlichen Nutzen aus dem Grundstück ziehen, z. B.
- ein bestimmtes Waldgrundstück roden,
- Miete (einer Wohnung) vereinnahmen bzw.
- Pacht (einer Gaststätte) vereinnahmen
• muss der Eigentümer des Grundstücks die Ziehung des Nutzens dulden.
• Durch diese Eintragung eines Nießbrauchrechts wird das Grundstück wertlos.
repos
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 14.05.2013 22:11
Nochmals Danke! Sie haben mir schwer geholfen!,,,
 

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