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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Günstigerprüfung bei Riester/Exkurs Rürup
 
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 04.05.2013 12:29
Hallo,

ich bereite mich gerade auf meine Prüfung vor und bin bei der Günstigerprüfung anhand einer im Unterricht behandelten Aufgabe ein wenig durcheinander gekommen:

Frau XY ledig, kinderlos zahlt monatlich auf ihren Riester Vertrag 150,00€ ein. Das Sozialsverspfl. Einkommen beträgt im lfd. Jahr 48.000 und betrug im Vorjahr 45.000. Gehen sie von einem Steuersatz (24%) aus.

Im Unterricht haben wir wie folgt gerechnet:

48.000€ x 24%= 11520

150X12= 1800 + 154= 1954 48.000-1954= 46.046

46.046x 24%= 11051,04 Diff.zu 11520= 468,96
- Erhaltene Zulage = 314,96€ Steuererstattung)

Ich verstehe hier mehrere Dinge nicht:

1. Ist Es richtig wie von Wurm etc. im Schulbuch dargestellt, dass der Gesamtbeitrag von 4% auf das sozialversicherungspflichtige Einkommen vom Vorjahr berechnet wird?
Während man bei der Günstigerprüfung das Einkommendes laufenden Jahres mit dem persönlichen Steuersatz verrechnet?

Bin mir da noch etwas unsicher

Desweiteren verstehe ich nicht ganz warum hier die Zulage drauf gerechnet und im Nachgang erst abgezogen wird.

Sonst rechne ich immer nach folgender Struktur:

Einkommen Vorjahrx 4% - Zulagen = Eigenbetrag

Sonderausgabenabzug: Eigenbetrag + Zulagen = x

x mal persönlicher Steuersatz (z.B. 25%)= Betrag um den die Einkst. reduziert wird -> Einkommensteuer redduzierung = z.B 500€

Zulagen = 678€ Differenz ergibt

-> Keine EInkst. Erstattung -> Sollte Zulage beziehen.

Im Endeffekt wird es bei der oben genannten Aufgabe ja nur andersherum gemacht Es ist doch somit egal wie rum ich es mache oder?

Deswweiteren habe ich grundsätzliche Fragen zu Rürup

Bei Rürup jhaben wir ja eine nachgelagerte Besteuerung das heißt während der Ansparphase muss man nur zu einem bestimmten Prozentsatz versteuern? ich glaube 76% steuerfrei
Ich verstehe das ganze nicht so ganz weil ich nicht nachvolziehen kann warum man für die eingezahlten Beträge Steuiern zahlt. Für die Verzinsung 1,75% ist es ja logisch aber wieseo für die "Sparsumme" Kann mir da vielleicht jemand erklären? Vielen Dank im Voraus!

Sognatrice
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 04.05.2013 16:22 - Geaendert am: 09.05.2013 09:09
Mindesteigenbeiträge = 45.000 € • 4 % = 1.800 € - 154 € = 1.646 €

tatsächlicher Eigenbeiträge = 150 € • 12= 1.800 €
+ Grundzulage 154 €
----------------------------------------------------
= Sonderausgabenabzug 1.954 €
davon 24 % = 1.954 € • 24 % = 468,96 €
./. Grundzulage 154 €
------------------------------------------
= Rückerstattung 314,96 €


Rürup- Rente gehört wie die gesetzliche Rente zur Basisrente.
Zahlt man in einen Rürup- Vertrag Beiträge ein, dann ist ein bestimmter Prozentsatz steuerfrei. Im Rentenalter werden die Renten – wie bei den gesetzlichen Renten - mit einem bestimmten Prozentsatz versteuert.
hoecker
Rang: IPO

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Verfasst am: 08.05.2013 22:35 - Geaendert am: 19.05.2013 11:13
gelöscht
 

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