Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 38
Mitglieder online: 1

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
GreenStrides
grandex
Bjoerg
katewilson
polesi3019

Bereich Bausparen und Versicherungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Übungsaufgaben zur Sachversicherung
 
hohenlohe123
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 08.04.2013 20:18
Servus Azubis,

wir haben in der Berufsschule ein paar Übungsaufgaben zum Thema Versicherungen bekommen. Ich habe Aufgaben und Lösungen direkt hintereinander plaziert, würde gerne mal eure Meinung dazu hören.

Wohngebäudeversicherung
1. Durch ein Feuer wird ein Einfamilienhaus leicht beschädigt. Für das Gebäude wird ein Neuwert von 300.000,-€ ermittelt. Der gemeine Wert liegt bei 250.000,-€. Die Reparatur des Schadens auf Neuwertbasis kostet 70.000,-€. Welche Summe erhält der VN?
2. Ein Feuer zerstört in einem Haus die Wohnungseinrichtung (20.000,-€). Die Wände müssen neu gestrichen und die Türen ersetzt werden (30.000,-€). Auch der fest verklebte Teppichboden muss erneuert werden (5.900,-€).
a) Welche Summe erhält der VN?
b) Erkläre, wie im Regelfall die Entschädigung berechnet wird!
Lösungsversuch:
1. Der VN erhält auf jeden Fall 50.000,-€ von der Versicherung, um den entstandenen Wertverlust ausgleichen zu können. Weitere 20.000,-€ erhält er wenn er das Gebäude weiterhin nutzen will, da die Reparaturen zur Naturalherstellung notwendig sind.
2. a) Aus der Wohngebäudeversicherung erhält der VN die 30.000,-€ und die 5.900,-€, da die zugehörigen Gegenstände fest mit dem Wohnhaus verbunden waren.
b) Liegt der Versicherungswert für ein Gebäude unter der Vereinbarten Versicherungssumme, so können selbst geringe Schäden lediglich anteilig erstattet werden. (Schadenssumme *(VS/VW)). Ist der VW gleich groß oder größer als die VS, so werden Schäden voll erstattet.

Hausratversicherung
1. Beraten sie eine neureiche Familie, die viel Geld in Kunstgegenstände und Schmuck investiert hat, bezüglich Ihres Versicherungsschutzes nach den VHB!
2. Wie kann es in der Hausratversicherung
a) zu einer Unterversicherung kommen?
b) Welche Folgen hat dies?
3. Muss der Versicherer leisten?
a) Die Feuerwehr verursacht an Fenstern und Türen einen Schaden von 2.000,-€ um an den Brandherd zu gelangen.
b) Ein Sturm drückt ein ordnungsgemäß verschlossenes Fenster ein. Dadurch kann Regen eindringen, der in der Wohnung befindliche Möbel beschädigt.
c) Ein Spendensammler entwendet aus der Diele einen Laptop, während Sie den Geldbeutel holen.
d) Ein vorbildlich angekettetes Fahrrad wird vor der Kneipe gestohlen.
4. Brandschaden 40.000,-€, Aufräumkosten 4.000,-€, VS 100.000,-€, VW 150.000,-€. Als Vorsorgebetrag sind 10% der VS kostenlos mitversichert.
a) Wie hoch ist der VW für die Entschädigungsberechnung?
b) Wie viel bekommt der VN ersetzt?
Lösungsversuch:
1. In der Haftpflichtversicherung werden Wertgegenstände bis zu einer Höhe von maximal 20% der Versicherungssumme abgesichert. Innerhalb dieser 20% gibt es außerdem feste Hochstsätze für Bargeld (1.000,-€), Sparbücher (2.500,-€) und sonstige Wertgegenstände (20.000,-€). Lediglich über 100 Jahre alte Wertsachen und Pelze werden bis 20% der VS in voller Höhe ersetzt.
2. a) Wenn die ursprünglich festgelegte Versicherungssumme durch den Zukauf von Hausrat (Fernsetgeräte, etc.) überschritten wird besteht Unterversicherung.
b) Im Schadensfall wird der entstandenen Hausratschaden nur anteilig ersetzt.
3. a) Als Folgeschaden eines Brandes ist hier eine Leistungspflicht vorhanden.
b) Sturm ist eine versicherte Gefahr. Da zwischen der Einwirkung des Sturms und dem Schaden eine adäquate Kausalität besteht, besteht eine Leistungspflicht.
c) Da hier kein Einbruch i. E. S. vorliegt, weil der VN selbst seine Wohnungstür geöffnet hat, besteht keine Leistungspflicht.
d) Ohne spezielle Zusatzdeckung ist das Fahrrad nicht versichert, da es sich nicht in der Wohnung oder einem ähnlichen abgeschlossenen Raum befindet.

4. a) Bleibt bei 150.000,-€ ??
b) Brandschäden und Aufräumkosten sind durch die Vers. abgedeckt. Da Unterdeckung besteht wird der Wert aber nur anteilig ersetzt (W*(VS+10%/VW))

Privathaftpflicht
1. Prüfen Sie, ob der VR in Leistungspflicht ist
a) Der VN fährt mit seinem Fahrrad über einen Parkplatz eines Einkaufscenters und beschädigt dabei aus Unachtsamkeit einen Porsche. Lackschaden 2.500,-€
b) Auf dem gleichen Parkplatz beschädigt der Sohn des VN (Abiturient) beim Beladen seines Skodas mit dem davon rollendem Einkaufswagen einen Fiat. Schaden 500,-€.
c) Die Putzhilfe des VN schüttelt den Teppich aus, wobei Ihr ein Teppich über den Balkon direkt auf einen Passanten fällt und diesem die Brille zerbricht.
d) Angenommen die Putzhilfe hat eine eigene PHV bei einem anderen VR. Begründen Sie, ob die PHV der Putzhilfe den Schaden übernimmt.
Lösungsversuch:
a) Der VN hat leicht fahrlässig gehandelt, es wurde ein geschütztes Rechtsgut (Sache) verletzt und die rechtswidrige Beschädigung war für den Schaden ursächlich. -> Ja
b) Sollte der Sohn noch nicht voll deliktsfähig sein ist vom VR zu prüfen, ob Alter und Bildungsstand Ihn zur Haft verpflichten (hier wahrsch. ja da Abiturient). Da der Sohn ohne weitere abgeschlossene Ausbildung noch über die Familienhaftpflicht lauft muss die Versicherung prüfen.
Der Sohn hat hier leicht fahrlässig gehandelt, es wurde ein geschütztes Rechtsgut verletzt (Sache) und die rechtswidrige Beschädigung war für den Schaden ursächlich. -> Ja
c) Die Putzhilfe ist über die PHV des Hausherrn abgesichert, das heißt die Versicherung muss prüfen. Die Putzhilfe hat leicht fahrlässig gehandelt und des wurden evtl. sogar zwei geschützte Rechtsgüter verletzt (Person und Sache). Da diese rechtswidrige Verletzung für den Schaden ursächlich war wird auch geleistet werden müssen. -> Ja
d) Die PHV übernimmt den Schaden nicht, da die Putzhilfe hier berufstätig wird. Der Geltungsbereich Ihrer PHV wird also nicht berührt.


Gruß Martin
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2013 15:01 - Geaendert am: 09.04.2013 15:07
Entschädigung = Schaden • Versicherungssumme/Versicherungswert
Liegt der Versicherungswert unter der vereinbarten Versicherungssumme, so wird der Schaden voll ersetzt.

Beispiel: Überversicherung
Versicherungssume 300.000 €
Versicherungswert 250.000 €
Schaden 100.000 €
300.000 €
--------------* 100.000 € = 100.000 € Entschädigung
250.000 €


Beispiel: Unterversicherung
Versicherungssume 200.000 €
Versicherungswert 250.000 €
Schaden 100.000 €
200.000 €
--------------* 100.000 € = 80.000 € Entschädigung
250.000 €



Folgende Aussagen können doch nicht stimmen:

Liegt der Versicherungswert für ein Gebäude unter der Vereinbarten Versicherungssumme, so können selbst geringe Schäden lediglich anteilig erstattet werden. (Schadenssumme *(VS/VW)). Ist der VW gleich groß oder größer als die VS, so werden Schäden voll erstattet.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 09.04.2013 15:10
Vom Eigentümer eingebrachtes Parkett, Laminat und fest verklebter Teppichboden ist über die Gebäude-Versicherung versichert.
Vom Mieter eingebrachte Bodenbeläge sind über die Hausrat-Versicherung versichert.
 

Forenübersicht >> Bausparen und Versicherungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse