|
Verfasst am: 18.01.2013 19:57 |
|
|
Hi, ich arbeite mit Super In Banking und man sagte mir, die würden mit dem Forum hier auch ganz gut zusammenarbeiten.
SIB finde ich eig. soweit ganz okay, außer dass man manches mal echt merkt, dass die Entwickler in der Schweiz sitzen und sich Begrifflichkeiten entsprechend anhören :/.
Nun komme ich nicht ganz weiter bei einer Frage, die mir eigentlich ganz banal erscheint:
"Der Kommanditist schliesst wie der Geschäftsführer selbstständig Geschäfte ab. Wie ist die Haftung gegenüber gutgläubigen Dritten?"
Als Möglichkeiten gibt dsa System vor
"Die unbeschränkt-haftenen Gesellschafter können sich vom Kommanditisten distanzieren und ihn allein haftbar machen"
"An den Haftungsverhältnissen ändert sich nichts, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage"
"Er haftet für dieses Geschäft wie ein unbeschränkt haftender Gesellschafter" Und das letzte soll auch angeblich richtig sein. Aber warum bitte?
Nach § 171 HGB (1) Der Kommanditist haftet den Gläubigern der Gesellschaft bis zur Höhe seiner Einlage unmittelbar; die Haftung ist ausgeschlossen, soweit die Einlage geleistet ist.
Ist die Sache doch wohl logisch. Zumal der Kommanditist ja nichtmal Geschäfte erledigen darf, wenn man es ihm nicht ausdrücklich erlaubt.
Kennt jemand die Erklärung dazu? |
|
|