Bankauskunft über einen Arzt |
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Verfasst am: 28.05.2003 09:03 |
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Die Auskunft über einen Privatkunden wird nur dann erteilt, wenn er ausdrücklich zugestimmt hat. Bei Kaufleuten wird Auskunft erteilt, wenn keine gegenteilige Weisung vorliegt.
Wie ist dies nun bei Ärzten, Rechtsanwälten usw.? |
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Verfasst am: 28.05.2003 09:13 |
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Also da Freiberufler keine juristischen Personen sind, hängt eine Bankauskunft von der Zustimmung der entsprechenden Kontoinhaber ab. |
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Verfasst am: 28.05.2003 09:34 |
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Man muss unterscheiden:
=> juristische Personen und Kaufleute: Erteilung, sofern keine gegenteilige Weisung vorliegt (und sich die Anfrage auf die geschäftliche Belange bezieht)
Ist in den AGB geregelt: "... über juristische Personen und im HR eingetragene Kaufleute".
=> andere Personen, d.h. Privatkundschaft, Freiberufler und Kleingewerbetreibende: Nur bei ausdrücklicher Zustimmung |
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