Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 44
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
luca116
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Vorschusszinsen bei nicht rechtzeitiger Kündigung
 
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.12.2012 12:01
In der Formelsammlung für Abschlussprüfung steht:
"Die Berechnung der Kündigungsfrist beginnt mit dem auf den Tag der Kündigung folgenden Tag."

Annahme:
Spareinlagen mit Kündigungsfrist 3 Monate
Kündigung am Mittwoch, 10.10.12
Abhebung am Montag. 17.12.12
Für wie viele Tage können nach der 90-Tage-Methode Vorschusszinsen berechnet werden?
Vany1991
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.12.2012 12:25
90 Tage Methode sagt es doch genau aus ;)

90 Tage VZ berechnen, aber bedenken 1/4 des habenzinssatzes.

Oder verstehe ich deine Frage momentan falsch?

Lg
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.12.2012 12:55
90 Tage wären es ohne Kündigung.
Es wurde aber vorher gekündigt, nur nicht rechtzeitig.
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 17.12.2012 17:43
Spareinlagen mit Kündigungsfrist 3 Monate
Wenn der Kunde am Mittwoch, 10.10.12 kündigt, beginn am 11.10.12 die 90 Tage zu laufen. Der Kunde könnte am 12.01.13 über seine Spareinlagen frei verfügen.
Wenn er scih am Montag. 17.12.12 die Einlagen auszahlen lässt, dann ist dies um 25 Tage zu früh.
Die Bank kann für 25 Tage Vorschusszinsen berechnen.
Weidener
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 18.12.2012 13:49 - Geaendert am: 18.12.2012 13:50
Wir haben imme so gerechnet:
Kündigung zum 10.01.13
Abhebung am 17.12.12-> Wert 16.12.
Tage für VZ = 24 Tage

Was stimmt nun?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.12.2012 15:52
Diese Situation könnte in der Praxis fast täglich vorfallen.
Wo bleiben die Lösungen der Praktiker?
Chakk
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.12.2012 21:10
Ja, nur in der Praxis berechnet das ein Computer. :D

Hätte spontan aber auch 25 Tage gesagt.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse