Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 41
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

haftungserweiternde Zweckerlärung
 
immortal
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2012 11:57
Hallo alle zusammen,

kann mir nochmal jemand den Sinn der haftungserweiternden Zweckerklärung schildern? Ich verstehe es irgenwie nicht. Danke.
Sarah1993
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2012 14:37
Hallo,

also so weit ich weis ich eine "enge" nur für eine bstimmte Forderung sprich man Sagt nur für das Darlehen 12345 aber nicht für Darlehen 678910.

Eine "weite" ist für alle Verbindlichkeiten die der Kunde bei uns hat, also z.B für Darlehen 12345 und 678910 und den Dispo ...

So habe ich es gelernt.
immortal
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2012 18:16
danke für deine antwort....allerdings meine ich eine haftungserweiternde und nicht eine "enge" bzw "weite"...weiß da auch jemand rat ?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2012 18:33
Sinn der haftungserweiternden Zweckerklärung:
Man will die Haftung über die Grundschuld hinaus erweitern.
immortal
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 11.12.2012 18:42
und wie muss man sich das vorstellen ??? ich lasse mir doch bereits aus der "normalen" zweckerklärung die rückgewähransprüche abtreten....dann braucht man doch keine haftunsgerweiternde, oder ?
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 12.12.2012 15:37
Bei der Grundschuld haftet nur das Grundstück. Man könnte die Haftung - wie bei der Hypothek - auf das Geldvermögen ausweitern,.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse