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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Verschiedene Fragen bzw. Anmerkungen zur AP Winter 12/13
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1990Phil1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2012 13:05
zu Aufgabe 2:

Was ist hier richtig? 4 oder 5?

zu Aufgabe 3:

Über die 4 sind wir uns alle einig, doch was ist noch richtig? 2 oder 5? Aus meiner Sicht die 5.

zu Aufgabe 16:
2 oder 4?

zu Aufgabe 18:
Was spricht gegen die 3?

zu Aufgabe 19:
die 4 kann nicht richtig sein, da ein Widerruf auch in Textform erfolgen kann (auch per E-Mail möglich) - aus diesem Grund aus meiner Sicht die 3.

Aufgabe 22 und 23: Jemand Ergebnisse? Ich habe da 192.600 und 419.400

So - vielleicht macht sich ja jemand die Mühe und schaut mal mit drüber :)
tsubasa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2012 13:07
hast du die aufgabensätze da?
2010Azubi2013
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:11
zu Aufgabe 2:

Was ist hier richtig? 4 oder 5?

zu Aufgabe 3:

Über die 4 sind wir uns alle einig, doch was ist noch richtig? 2 oder 5? Aus meiner Sicht die 5.

zu Aufgabe 16:
2 oder 4?

zu Aufgabe 18:
Was spricht gegen die 3?

zu Aufgabe 19:
die 4 kann nicht richtig sein, da ein Widerruf auch in Textform erfolgen kann (auch per E-Mail möglich) - aus diesem Grund aus meiner Sicht die 3.

Aufgabe 22 und 23: Jemand Ergebnisse? Ich habe da 192.600 und 419.400

So - vielleicht macht sich ja jemand die Mühe und schaut mal mit drüber :)


____________________________-

Also Aufgabe 2 habe ich Nr. 4, allerdings habe ich nachgeschaut und Nr. 5 dürfte richtig sein, weil Bürgschaften der SCHUFA gemeldet werden.

Aufgabe 3 habe ich Nr. 4 und 5 und bin mir auch relativ sicher, weil ja kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt und somit der Betreuer kein Recht hat das Konto aufzulösen meiner Meinung nach

Aufgabe 16: Nr. 2 hätte ich gesagt, da die Reiseschecks ja nicht direkt von der Kreditbank ersetzt werden, weil wenn ich z. B. in der USA bin, wird mir der Ersatz ja nicht von der Kreditbank ausgestellt.

Aufgabe 18: Nr. 4, lt. Gesetzestext sind Verbraucherdarlehen (keine Realkredite) mit jederzeitiger Kündigung möglich, eben mit evtl. Vorfälligkeitsentschädigung

Aufgabe 19: Habe ich die 4, aber ich denke auch das 3 richtig ist!

Und 22 + 23 : KEINE AHNUNG :D :D
sophie90
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:13
Aufgabe 3: 2&4, die 3000 Grenze gibt‘s nicht mehr. Übers Girokonto kann er unbegrenzt verfügen.
azubii2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:13
Habt ihr die Aufgaben? Es wäre dann toll, wenn ihr vllt zu jeder Aufgabe eben die Themenüberschrift machen könntet.. dann kann man da wenigstens drüber reden. :( ;-)
azubii2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:14
echt? das mit den 3000 ist richtig??? ui ui ui.. danke lieber Gott.
sophie90
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:14
Und zur 16, finde nicht, dass Reiseschecks wie Sorten behandelt werden? Man kann nicht überall mit Reiseschecks bezahlen. Hab da die 4
2010Azubi2013
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:16
Aber lasst ihr euch nicht immer den Betreuerausweis vorlegen, wenn ein Betreuer an den Schalter kommt?
Th0mi
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2012 13:16
Also Aufgabe 2 habe ich Nr. 4, allerdings habe ich nachgeschaut und Nr. 5 dürfte richtig sein, weil Bürgschaften der SCHUFA gemeldet werden.

Aufgabe 3 habe ich Nr. 4 und 5 und bin mir auch relativ sicher, weil ja kein Einwilligungsvorbehalt vorliegt und somit der Betreuer kein Recht hat das Konto aufzulösen meiner Meinung nach

Aufgabe 16: Nr. 2 hätte ich gesagt, da die Reiseschecks ja nicht direkt von der Kreditbank ersetzt werden, weil wenn ich z. B. in der USA bin, wird mir der Ersatz ja nicht von der Kreditbank ausgestellt.

Aufgabe 18: Nr. 4, lt. Gesetzestext sind Verbraucherdarlehen (keine Realkredite) mit jederzeitiger Kündigung möglich, eben mit evtl. Vorfälligkeitsentschädigung

Aufgabe 19: Habe ich die 4, aber ich denke auch das 3 richtig ist!

Und 22 + 23 : KEINE AHNUNG :D :D
_________________________________________
2) Bürgschaften sind drin. Was war Lösung 4? Alle Kredite?
Erledigte Kredite fallen nach 3 Jahren raus, deshalb kann man nicht alle sehen.

18) Aber jederzeit ohne Zustimmung der Bank?
Habe mich für Kündigungsfrist entschieden.
1990Phil1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2012 13:17
das habe ich mir nämlich auch gedacht, dass man mit Reiseschecks eben nicht überall bezahlen kann...

Sophie, was ist bei 3. dann an der 5 falsch? :p

Also ich lass mir jedes mal den Betreuerausweis vorlegen...
2010Azubi2013
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:18
§ 500
Kündigungsrecht des Darlehensnehmers; vorzeitige Rückzahlung

(1) Der Darlehensnehmer kann einen Verbraucherdarlehensvertrag, bei dem eine Zeit für die Rückzahlung nicht bestimmt ist, ganz oder teilweise kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Eine Vereinbarung über eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat ist unwirksam.

(2) Der Darlehensnehmer kann seine Verbindlichkeiten aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen.
1990Phil1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2012 13:19
ok, damit hätten wir die eine Frage schonmal abschließend geklärt... :p gibts ja nur noch 150 weitere Fragen... ^^
azubii2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:19
auch wenn du denn persönlich kennst? also wenn du nicht gerade in einer dorfbank arbeitest dann freust du dich doch "persönlich bekannt" nur drauf schreiben zu müssen und den kundenverkehr schnell abwickeln zu können?
1990Phil1990
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2012 13:21
wir heften an den Auszahlungsbeleg immer eine Kopie des Betreuers..
Th0mi
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.11.2012 13:21
Es stand aber dabei, dass der Ausweis im Original vorliegen muss. Und das jedesmal...
Original und jedesmal hat mich stutzig gemacht.
sophie90
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:22
Genau. Kopie reicht!
Werden Bürgschaften echt der Schufa gemeldet??
azubii2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:24
Ich habe die Antwort nicht ausgewählt.. weil wir das in der Praxis einfach nicht tun wenn der Kunde uns persönlich bekannt ist.. Das ist zwar vorbildlich, lässt bei unserem Kundenverkehr aber echt Zeit vergehen.. Kopie hier, Unterschrift da.. Wenn ich ihn doch kenn? ;-)) Kann ich doch drauf schreiben " persönlich bekannter Betreuer"
2010Azubi2013
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:24
Also hab gerade ein BGB Urteil im Internet gefunden, das der Betreuerausweis im Original nur in wichtigen Bankgeschäften vorgelegt werden muss, das ist jetzt auch wieder auslegungssache :D
Tschanine
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 27.11.2012 13:24
was mich ein bisschen irritiert, bei der nummer 3, ist es gesetzlich wirklich vorgeschrieben, dass die Bank den Originalbetreuerausweis verlangt bei jeder Verfügung?
azubii2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.11.2012 13:24
Bürgschaften stehen auf jeden Fall in der SCHUFA
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