Beleihungswert gemischt genutzte Immobilien |
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Verfasst am: 26.11.2012 12:36 |
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hallo, ich brauche schnelle Hilfe.
hat jemand eine Beispielaufgabe mit Lösungen um den Beleihungswert für eine gemischt genutzte Immoblie zu ermitteln?
LG Annika |
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Verfasst am: 26.11.2012 13:30 |
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Zweifamilienhaus: eine Wohnung vermietet, die andere selbst genutzt -> Sachwertverfahren
oder
Gebäude: sowohl gewerblich als auch wohnwirtschaftliche genutzt? |
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Verfasst am: 26.11.2012 13:36 |
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Dann nehme ich ab einem 3-Familienhaus das Ertragswertverfahren?
Wie setze ich ein Mehrfamilienhaus an, in dem eine Wohnung von den Eigentümern genutzt wird? |
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Verfasst am: 26.11.2012 14:01 |
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Wird die Mehrzahl der Wohnungen vermietet, dan wird das Ertragswertverfahren angewanhdt. |
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Verfasst am: 26.11.2012 15:02 |
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Benutzt ihr das normal Ertragswertverfahren, oder das gespaltene??? |
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Verfasst am: 26.11.2012 15:21 |
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ok, vielen Dank!
Eine Frage noch, den Jahresrohertrag ermittelt man, indem man Wohnfläche x Mietpreis pro m² Kaltmiete rechnet. Rechne ich für die Wohnfläche auch den selbstgenutzten Teil mit? |
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Verfasst am: 26.11.2012 18:18 - Geaendert am: 26.11.2012 18:19 |
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Ja, weil der Beleihungswert des ganzen Hause brechnet erden soll.
Es wird mit der ortüblchen Miete gerechnet.
Wenn kein Verviefältiger angegeben wird, muss man mit dem einfachen Ertragswertverfahren rechnen
Ist fü den Gebäudeertrag ein Vervielfältiger in einr Tabelle und konkret angegeben, wird der Gebäudeertrag mit dism Faktor multiliziert. |
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