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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Überweisungsfrist
 
azubi1900
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 21.11.2012 23:24
Hallo,

folgende Frage. Eine Inlandsüberweisung wird am 20.11.2012 "beleglos" vor dem Annahmeschluss abgegeben/abgeschickt.

1)Wann muss das Geld auf dem Konto des Empfängers sein?
2)Wann muss das Geld auf dem Konto des Empfängers sein wenn die "beleglose "Überweisung nach Annahmeschluss abgegeben/abgeschickt wird?

Nach den neuen Vorgaben darf eine beleglose Überweisung 1 Geschäftstag dauern (beleghaft 2 Tage), dass selbe gilt für SEPA.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 22.11.2012 11:15
Mit der Suchfunktion findet man diese Einträge:

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?topicid=19677&forumid=1
azubi1900
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 22.11.2012 11:57
Die und unzählige andere veraltete Einträge habe ich auch alle gelesen. Die Rechtslage kenne ich s.o.
Es geht mir im Grunde nur darum mal ein Beispiel zu bekommen mit einem Datum. Ist der Tag der Abgabe dann Inklusive oder zählt der darauffolgende Tag als Ausführungsgeschäftstag?!
cashguard
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2012 07:32
Wie heißt es so schön "der Ton macht die Musik";
man kann sich doch in einem Forum auch höflicher ausdrücken.

vgl. BGB => Fristen, Termine
§ 187 (Fristbeginn)
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.

Ansonsten kann man auch seinen Berufsschullehrer fragen, der müsste dies doch bei diesem Thema besprochen haben!
azubi1900
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2012 13:52
*Offtopic Anfang*Man könnte auch einfach nur eine Antwort auf die gestellte Frage geben. Ich verstehe nicht warum hier am Thema vorbei geredet wird. Klar gibt es eine Suchfunktion,klar gibt es Berufsschullehrer und bestimmt gibt es auch eine Internetseite wo ich alle Infos ( die ich aber bereits oben genannt habe d.h rechtlich kenne ich die Gegebenheiten) mit aktuellen Beispielen bekomme. Aber dafür ist das Forum doch da. Wenn hier jemand nach der aktuellen Bewertung für die im Handelsbestand befindlichen Wertpapiere fragt und ein/e Beispiel/Beispielaufgabe schickt.- Dann Antworte ich doch auch nicht " Ja benutze doch die Suchfunktion oder Wikipedia. Klar steht da die Theorie und bestimmt auf Wiki was aktuelles. Aber Anwendung ist dann noch mal schöner anhand eines Beispiels.
*Offtopic Ende*

Traut sich denn niemand von den aktiven sonst so hilfsbereiten Forumsmitgliedern mal seine Antwort/Tipp zu geben.

In Form von: Am 21.11.12 ist das Geld auf dem Konto und bei abgabe nach Annahmeschluss am 22.11.12.
Wäre jetzt meine Antwort, vielleicht kommen ja jetzt viele in die tolle Position mich zu verbessern, ich würde mich freuen!
lightness
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2012 10:05
Hi:)

1) 21.11
2) 22.11 -> bei Einreichung nach Annahmeschluss gilt die Überweisung erst am nächsten Geschäftstag als eingegangen und ab dem Zeitpunkt rechnest Du deine Frist.

Das KI des Zahlungsempfängers muss den Betrag unverzüglich gutschreiben, das bedeutet i.d.R. noch am selben Geschäftstag. Ansonsten muss das KI zumindest valutarisch das Datum des Zahlungseingangs buchen.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen ;)
MissAlma
Rang: IPO

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Verfasst am: 24.11.2012 20:06
Und beleghaft ist dann dementsprechend 2 Tage, je nachdem, ob wir Buchungsschluss eingereicht wurde oder nicht, oder?
Was ist denn mit Sepa? Sind das immer noch 3 Tage?
Dulzura1989
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.11.2012 20:20
Für Sepa gelten die selben Fristen.
azubi1900
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2012 23:05
lightness Karma +1

Herzlichen Dank & ein schönes Wochenende.
azubi1900
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.12.2012 21:24
nochmal danke- sicherer punkt in der ap dank dir !
 

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