Kontoeröffnung mit Generalvollmacht |
|
|
Verfasst am: 12.11.2012 14:40 |
|
|
Kann ein Bevollmächtigter mit einer notariell beurkundeten Generalvollmacht (Original liegt vor, Vermögensangelegenheiten eingeschlossen) ein Konto (Giro, Spar) für den Vollmachtgeber eröffnen?
Wie handhabt Ihr das?
Der Kontoinhaber tritt selbst nicht gegenüber der Bank in Erscheinung (Pflegeheim o.ä.) |
|
|
|
Verfasst am: 10.12.2012 12:27 |
|
|
Der Generalbevollmächtigte kann Konten für den Vollmachtgeber eröffnen. Genau für solche Fälle sind die Generalvollmachten gedacht.
Und wenn diese notariell beurkundet sind und, wie du sagst, die Vermögensangelegenheiten eingeschlossen sind, kann die Ausgangssituation für eine Kontoanlage gar nicht besser sein. |
|
|
|