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Bereich Kontoführung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

Ehemann lässt Gehalt auf Konto der Ehefrau einzahlen
 
DonBenardo88
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.11.2012 22:19
Hey Leute,

ich habe mal eine Frage:
Wenn der Mann sein Gehalt auf das Konto der Frau überwiesen bekommt und keine Kontovollmacht hat, hat er ein Recht auf Herausgabe seines Gehalts?
Wie ist da die Rechtslage?

Danke im Voraus
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.11.2012 22:23
nein, hat er nicht.

Die Bank kann doch nicht nachhalten, weshalb für wen, was auf einem Konto ankommt und wer darüber verfügen darf.
DonBenardo88
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.11.2012 22:26 - Geaendert am: 11.11.2012 22:26
Auch wenn im Verwendungszweck sein Gehalt drin steht und der Mann im Kundencenter ist und sein Geld braucht?
rumba82
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 11.11.2012 23:18
Der Ehemann darf nicht über das Geld verfügen solange er keine Vollmacht über das konto hat. egal ob als vwz. sein Name steht!!

(bin mir nicht sicher) aber ist es auch nicht so, dass er das gar nicht auf das Konto seiner Frau einzahlen darf, wenn es nicht auf fremde Rechnung gehandelt wird??
DonBenardo88
Rang: IPO

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Verfasst am: 11.11.2012 23:36
Ich glaube in der Praxis verlangt die Bank in solchen Fällen die Umstellung des Einzelkontos in ein Gemeinschaftskonto oder die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos. Ist für beide ja auch übersichtlicher als wenn beide einzeln Girokonten hätten...
rumba82
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.11.2012 02:45
Ja genau, du hast recht!!
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2012 09:14
Die Bank weiss nichts (verbindliches) über die rechtlichen Hintergründe der Zahlung, und die gehen sie auch nichts an.

So könnte es eine Gehaltsabtretung gegeben haben, aufgrund der dann die Frau auch Gläubiger der Gehaltsforderung geworden ist, so dass ohnehin nur an sie gezahlt werden darf oder viele andere Konstruktionen sind denkbar, die aber alle nicht relevant sind, da sie alleine verfügungsberechtigt über das Konto ist.
Sie kann das Geld abheben und ihrem Mann in die Hand drücken, alles Vorgänge bei denen die Bank außen vorbleibt.
Das dürfte auch die brauchbarste Lösung sein.

Der Ehemann ist für die Bank ein am Kontenvertrag nicht beteiligter Dritter.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 12.11.2012 09:21
@ DonBenardo88

Wieso ist ein Gemeinschaftskonto übersichtlichtlicher?
Wenn beide aus einer Kasse wirtschaften wollen möglicherweise, aber ansonsten ist doch das Einzelkonto übersichtlicher, weil es die Zahlungssachverhalte klar zuordnet.
Das macht es steuerlich und auch bei Pfändungen etc. einfacher.
 

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