Kontenauflösung |
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Verfasst am: 18.10.2012 21:40 |
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hey leute,
ich bin im ersten lehrjahr und hatte in letzter zeit relativ oft diverse kontenauflösungen.
meine frage an euch wäre: wann muss ich eine umbuchungs-auflösung bzw. unbar-auflösung machen?
eine DTA-Auflösung mache ich ja, wenn das restguthaben des aufzulösenden kontos auf ein anderes konto gutgeschrieben wird, was extern ist. (via bank21)
wenn ich richtig verstanden habe, kann ich das restguthaben unbar auflösen, auf das zweigstellenverrechnungskonto gutschreiben und dann manuell überweisen. ist das richtig?
lg und einen schönen abend noch!
guppy :) |
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Verfasst am: 19.10.2012 19:52 |
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bei der unbar Auflösung hast du nur eine Seite gebucht und musst noch eine Buchung durchführen.... bei der Umbuchung hast du beide "Seiten" angesprochen |
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Verfasst am: 20.10.2012 09:28 |
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Bei der DTA-Auflösung kannst du das Guthaben an Konten bei externen Banken überwiesen, bei der Umbuchungs-Auflösung kannst du direkt an ein Konto innerhalb des eigenen Hauses buchen.
Den Umweg über ein Verrechnungskonto habe ich nie gemacht, genau deswegen bietet dir Bank21 ja die Optionen DTA und intern umbuchen ;-) |
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Verfasst am: 20.10.2012 17:28 |
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stimmt! danke euch beiden ! :)) |
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