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Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Kontoführung

schwieriger Erbfall
 
Franzanna
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.10.2012 17:50
Hallo zusammen!

Folgender Problemfall zur mündlichen Prüfung:
Mein Kunde XY ist verstorben, was ich durch Rentenrückforderung erfahren habe. Heute betritt eine mir unbekannte Person die Geschäftsstelle und legt mir die Todesanzeige meines Kunden XY vor. Er gibt an der Erbe zu sein. Weitere Unterlagen kann er nicht vorweisen.

Alle Konten des Verstorbenen weisen keine Vollmachten auf.

Wie verfährt man in dieser Situation?

LG
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.10.2012 17:58
wie willst du verfahren?
Der Unbekannte bekommt keine Auskunft, weder ob Konten bestehen, noch wieviel drauf ist, noch bekommt er irgendwelche Möglichkeiten über das Geld zu verfügen.
er muss sich erst als rechtmäßiger Erbe ausweisen, bevor man ihm Informationen zukommen lassen kann!
Wenn du ihm erklärst, dass das aus Sicherheitsaspekten passiert, dann versteht derjenige das auch!
Natürlich muss man in solch einem Fall die worte bedacht wählen, aber eine andere lösung gibt es meiner Meinung nach nicht!
Franzanna
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.10.2012 18:05
Das ist die Frage.

Ich weiß, das XY einen Sohn (42, verheiratet)
und eine Tochter (39, geschieden) hat.

Im Fallbeispiel habe ich die Namen der beiden nicht gegeben. Aber wenn der Kunde sich als den Sohn vorstellt?
edax1984
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 18.10.2012 08:40
Selbst wenn er der sohn ist, ist er noch lange nicht der rechtmäßige Erbe des bei euch lagernden Vermögens. Deshalb darfst du ihm auch keine Auskunft geben, selbst wenn er sich als sohn ausweist. Familienmitglieder haben nicht automatisch eine vollmacht oder ähnliches. Deshalb darfst du ja auch, wenn du bei einem Kunden anrufst und die Frau geht ran und die Frau ist nicht bevollmächtigt für irgendeines der Konten nur deinen Namen, aber nicht den namen der Bank oder den Grund des Anrufs nennen.
Er muss einen Erbnachweis bringen, oder eine Vollmacht, dass er das Erbe verwaltet bis die Erbsachen geklärt sind, oder ähnliches. Das müssen immer amtlich beglaubigte Dokumente sein. Vorher ist da nichts zu machen.
 

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