Prokura - Grundstücke nicht verkaufen!? |
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Verfasst am: 04.10.2012 15:47 |
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Hallo Leute,
bin gerade am Lernen für die AP.
Bin gerade verwirrt...
Es steht überall: Ein Prokurist darf keine Grundstücke veräußern oder belasten.
Sind damit wirklich nur Grundstücke gemeint, d.h. darf ein Prokurist ein Haus verkaufen? Wäre ja kein Grundstück oder?
Vielen Dank & Grüße
Schluuu |
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Verfasst am: 04.10.2012 15:56 |
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Hallo :)
Also: "Grundstück" bedeutet in diesem Zusammenhang nicht nur eine unbebaute Fläche! Ganz im Gegenteil, jede Art von Immobilie ist gemeint, also beispielsweise Bauland, Gewerbefläche, Büro, Produktionshalle oder Wohnhaus.
Für diese Grundstücksgeschäfte braucht man eine gesonderte Ermächtigung:
- Dauernutzungsrecht einräumen
- Dauerwohnrecht einräumen
- Eigentum übertragen
- Erbbaurecht bestellen
- Grundschuld bestellen
- Hypothek bestellen
- Miteigentum einräumen
- Miteigentum abtreten
- Vorkaufsrecht einräumen
- Wegerecht bestellen
Und für diese Grundstücksgeschäfte braucht man sie nicht:
- Grundschuld abtreten
- Grundschuld löschen
- Grundstück kaufen
- Hypothek abtreten
- Immobilien vermieten
- Immobilien verpachten
Ich hoffe ich konnte dir helfen ;) |
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Verfasst am: 04.10.2012 15:58 |
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jaaa :)
vielen lieben Dank :)
Liebe Grüße |
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Verfasst am: 04.10.2012 17:25 |
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Gern geschehen :))
Liebe Grüße zurück (: |
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