Tod eines Konttoinhabers |
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Verfasst am: 25.09.2012 10:52 |
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Guten Morgen!
Beim Üben der Zwischenprüfung Herbst 2011 bin ich mir bei einer Aufgabe Aufgabe 3 unsicher.
Hier wird gefragt, ob eine Meldung an die Erbschaftssteuerszelle des Finanzamtes notwendig ist.
Das Guthaben liegt unter TEUR 5,0
Allerdings ist ein Vertrag z.G Dritter vorhanden.
Richtig ist aber 1 das keine Mledung erfolgt weil da Guthaben unter 5000€ liegt und klein Schließfach vorhanden ist.
Muss also zwangsläufig bei einem Vertrag z.G Dritter nicht gemeldet werden???
also zwangsläufig nur wenn Guthaben T€ 5,0 überschreiten und oder Schliessfach bzw. Verwahrstück vorliegen? |
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Verfasst am: 25.09.2012 11:22 |
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Genau :) |
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Verfasst am: 25.09.2012 13:13 - Geaendert am: 26.09.2012 10:47 |
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Du musst eine Erbschaftssteuermeldung durchführen, wenn das Guthaben 5.000€ überschreitet und/ oder ein Schließfach vorhanden ist.
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass für die Meldung der Abschlusssaldo des Vortages des Todes des Kunden wichtig ist.
Die Meldung muss innerhalb eines Monats nach dem Bekanntwerden des Todes durch die Bank erfolgen. |
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Verfasst am: 25.09.2012 13:16 |
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Du meinst bestimmt Guthaben richtig :)
genau, und WP zum Tageskurswert also nicht zum Vortag |
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Verfasst am: 26.09.2012 13:11 |
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Ja, das hab ich gemeint, habs gleich umgeändert =) |
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Verfasst am: 06.10.2012 22:01 |
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Da ich kein neues Thema eröffnnen wollte stelle ich mmeine Frage mal hier mit:
Es geht um eine Aufgabe aus der Bankfachwirtprüfung:
Mann hat als er noch verheiratet war eine Vollmacht über den Tod hinaus für seine Frau erteilt. Nach einiger Zeit lassen sich beide scheiden. Die Vollmacht bleibt allerdings bestehen. Jetzt stirbt der Mann. Es liegt kein Testament oder Erbschein vor. Kann die Ex-Frau, das Konto auf sich umschreiben lassen ??? Ich habe nun von mehreren Stellen gehört, dass das geht und durchaus üblich ist in der Praxis. Der Fall geht dann noch weiter, dass sich nach erfolgter Kontoumschreibung ein Erbe meldet und nun Ansprüche an die Ex-Frau stellt und ob er diese durchbringen kann...
Danke für die Hilfe |
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Verfasst am: 07.10.2012 12:23 |
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Also umschreiben geht auf jeden Fall, das machen wir in der Praxis auch so! |
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