Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 48
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Ausbildung & Berufseinstieg
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Eingruppierung nach AP
 
vilden92
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.08.2012 19:18
Hallo,

ich arbeite bei einer mittelgroßen Sparkasse und wollte mich mal erkundigen ich wurde in E3-1 engruppiert laut Wikipedia bedeutet das ungelernte Kraft, und das obwohl ich eine gute AP (1,7) hatte.

Nun meine Frage wie ist das in anderen Sparkassen?
Ist es überhaupt zulässig mich in E3-1 einzugruppieren?

Vielen Dank
Malingo
Rang: Start-Up

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2012 10:57
ob die Eingruppierung rechtlich einwandfrei ist, kann ich dir nicht beantworten, aber in anderen Sparkassen (auch in meiner) ist man nach der Ausbildung auch in diesem Tarif eingruppiert.
Renovatio
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 20.08.2012 19:21
Ich habe das mal schnell gegoogelt. Das bedeutet ja, du bekommst 1800 EUR (abgerundet) Bruttolohn??!! Das ja sehr wenig, krass!
Ich habe direkt nach meiner AP bei einer der großen deutschen Geschäftsbanken 2.500 EUR bekommen und war schon verärgert. Nicht weil das wenig Geld ist aber weil ich eine andere Zusage hatte...
 

Forenübersicht >> Ausbildung & Berufseinstieg

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse