Einzahlung auf fremdes Konto |
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Verfasst am: 22.05.2012 21:46 |
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Hey Leute,
ich brauche mal ganz dringend euere Hilfe!!
Folgendes:
Ich brauche dringend die Rechtsgrundlage warum ein Kunde nicht auf fremden Konto direkt einzahlen darf, sondern es nur per Zahlschein geht.
PS: Im GWG steht nichts direkt dazu drinne. Da steht nur, dass man den wirtschaftl. Berechtigten identifizieren muss.
Wäre wirklich sehr dringend!
Vielen Dank im voraus!! |
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Verfasst am: 23.05.2012 14:22 |
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Hallo,
was genau meinst du mit fremden Konto?
Es ist doch so, dass das Einzahlen auf ein Konto von jedem möglich ist. Als ganz normale Einzahlung, z.B. Oma für Enkel zum Geburtstag usw.
Zahlscheine sind ja eigentlich nur zum Bezahlen von Rechnungen üblich. So ist es bei uns in der Bank.
LG |
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Verfasst am: 24.05.2012 10:38 - Geaendert am: 24.05.2012 10:39 |
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Er meint doch, dass bei Einzahlungen auf ein fremdes Konto immer ein Zahlschein ausgefüllt wird und kein Einzahlungsbeleg. Zum anderen kostet eine normale Einzahlung ja nichts, auf fremdes Konto jedoch 1,50€ Gebühr, bei Nichtkunden 5€ Gebühr. |
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Verfasst am: 24.05.2012 13:49 |
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Die Gebühren für die Zahlscheine sind ja von Bank zu Bank unterschiedlich.
Ich verstehe seine Aussage nicht. Wenn ein Kunde die Kontonummer hat und das Konto in der eigenen Bank geführt wird, kann er durchaus per Einzahlung und somit ohne Gebühr einzahlen. |
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Verfasst am: 25.05.2012 10:24 |
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Wenn, dann aber nur auf Privatgirokonten oder nicht? Ich kann ja nicht hingehen und auf das Media Markt Konto Geld einzahlen um meine Rechnung zu bezahlen?! |
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Verfasst am: 25.05.2012 12:57 |
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Der Meida-Markt könnte eine solche Einzahlung keinem seiner Kunden zuordnen (kein Angabe des Verwendungszweckes bei Einzahlungen möglich!). Daher dürfte keiner an dieser Möglichkeit Interesse haben. |
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Verfasst am: 25.05.2012 13:56 |
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Natürlich kann man bei Einzahlungen einen Verwendungszweck angeben! Bei uns kommt jeden Tag eine Bäckerei und zahlt das Geld vom Vortag ein und in den Verwendungszweck schreiben wir immer die Filiale der Bäckerei und das Datum! |
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Verfasst am: 25.05.2012 16:44 |
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Wurde mal von so ner Gerichtsvollziehertante angepflaumt, weil irgendwelche Schuldner Geld einzahlen auf das Konto, aber ohne das es zuzuordnen war. Dann mussten die Belege wegen der Unterschrift nochmal rausgekramt werden, um ne Zuordnung zu ermöglichen, anstatt das die Tante ihren pappenheimern verklickert, doch bitte nen VWZ anzugeben - das sei ja schließlich kein Pflichtfeld. |
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Verfasst am: 29.05.2012 15:01 |
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@bmw550:
Ja, in der Regel eben nur auf Privatkonten. Oder wie du schon sagtest bei Firmen die selbst einzahlen mit VWZ.
Rechnungen kann man für Media Markt da nicht bezahlen ;) |
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Verfasst am: 25.09.2012 13:29 |
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Wenn wir mit einem Kunden eine Geschäftsbeziehung eingehen, so gibt es bestimmte Dinge, die wir prüfen müssen, unter anderem
- Nach § 154 AO den Namen, sowie müssen wir uns über die Person vergewissern, um Steuerhinterziehungen vorzubeugen
- Nach § 3 und 11 GWG, um Geldwäsche zu verhindern,
und
- Nach § 4 Außenwirtschaftsgesetz, um die devisenrechtliche Stellung zu ermitteln.
Kommt jetzt ein Kunde und möchte auf ein fremdes Konto einen Geldbetrag einbezahlen, so müssen wir uns auch über diesen Kunden in einem gewissen Maße "informieren". Deswegen gibt es bestimmte Vorschriften, die uns als Bank aufgelegt werden, wenn wir von einem Einzahler auf ein fremdes Konto einzahlen. |
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