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Forenübersicht >> Kontoführung

Kreditkarten/EC-Karten Haftung (gesetzlich)
 
zin
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 06.05.2012 14:43
Hallo zusammen,

ich komme immer etwas durcheinander bei der gesetzlichen Haftung von Kreditkarten und EC-Karten.
Im Buch steht etwas anderes als im Internet. Wie sieht die Haftung bei EC- und bei Kreditkarten gesetzlich aus ? Wann haftet der Kreditkarteninhaber mit 150 und wann mit 50 Euro ? Danke schon mal !
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2012 16:07
Ec Karten + Kreditkarten 150€ vor Sperre, keine Beschränkung der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Die Banken können entscheiden, ob sie weniger als 150€ nehmen oder nicht, weil das die Obergrenze ist.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 06.05.2012 22:09 - Geaendert am: 07.05.2012 08:28
Ist die Haftung bei Kartenmissbrauch gesetzlich geregelt?
In welchem Gesetz?

Mit ihren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben viele Banken und Sparkassen auch eine Neuerung bei der Haftung der Kreditkartenbesitzer eingeführt.
bmw550
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 07.05.2012 11:34
Bei Kreditkarten ist die Obergrenze doch auf 50€ gesenkt worden, wenn ich mich nicht irre.
CatrinMeyer1
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 07.05.2012 19:03
Nein die Haftungen sind bei 150€ geblieben. Banken können jedoch selber entscheiden ob die bis zu 50 e runter gehen oder gor nichts verlangen...
 

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