Kreditkarten/EC-Karten Haftung (gesetzlich) |
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Verfasst am: 06.05.2012 14:43 |
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Hallo zusammen,
ich komme immer etwas durcheinander bei der gesetzlichen Haftung von Kreditkarten und EC-Karten.
Im Buch steht etwas anderes als im Internet. Wie sieht die Haftung bei EC- und bei Kreditkarten gesetzlich aus ? Wann haftet der Kreditkarteninhaber mit 150 und wann mit 50 Euro ? Danke schon mal ! |
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Verfasst am: 06.05.2012 16:07 |
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Ec Karten + Kreditkarten 150€ vor Sperre, keine Beschränkung der Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Die Banken können entscheiden, ob sie weniger als 150€ nehmen oder nicht, weil das die Obergrenze ist. |
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Verfasst am: 06.05.2012 22:09 - Geaendert am: 07.05.2012 08:28 |
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Ist die Haftung bei Kartenmissbrauch gesetzlich geregelt?
In welchem Gesetz?
Mit ihren neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben viele Banken und Sparkassen auch eine Neuerung bei der Haftung der Kreditkartenbesitzer eingeführt. |
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Verfasst am: 07.05.2012 11:34 |
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Bei Kreditkarten ist die Obergrenze doch auf 50€ gesenkt worden, wenn ich mich nicht irre. |
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Verfasst am: 07.05.2012 19:03 |
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Nein die Haftungen sind bei 150€ geblieben. Banken können jedoch selber entscheiden ob die bis zu 50 e runter gehen oder gor nichts verlangen... |
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