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Verfasst am: 04.05.2012 12:48 |
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Hallo,
die Sterbeurkunde muss uns vorgelegt werden, damit wir den Nachlass einstellen und eventuell die Erbschaftssteuermeldung vornehmen können. Die muss innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden des Todes erfolgen. Maßgeblich sind dabei die Kontostände des Tagesabschlusses vor dem Todestag. Gemeldet wird ab 5.000,- € und/oder einem Schließfach, wobei nur Guthaben gemeldet werden müssen. Soll-Salden kann man in den zusätzlichen Bemerkungen aufführen, mehr aber auch nicht.
Die Erben legitimieren sich mit dem Erbschein oder einem Testament mit Eröffnungsprotokoll. Das Eröffnungsprotokoll wird, wie der Name schon sagt, beim Eröffnen dess Testaments ausgestellt. Natürlich benötigen wir auch den Personalausweis der Erben zur persönlichen Legitimation.
Die Haftungserklärung lässt man sich unterschreiben, wenn einer der Erben alleine verfügt, dann erhält er in der Regel noch eine Vollmacht von den anderen Erben.
Möglich ist es aber auch, diese Erklärung unterschreiben zu lassen, wenn eine Verfügung vor Vorlage des Erbscheins oder Testaments mit Eröffnungsprotokoll zugelassen werden soll, z.B. zum Bezahlen von Beerdigungskosten.
Zur Nachlassabwicklung kannst du dir auch diesen Artikel noch mal anschauen.
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?opid=1&fachgebietid=1&katid=4&artikelid=2
Was den Betreuer angeht, so muss er sich mit seiner Bestellungsurkunde, die der Betreuerausweis ist, sowie seinem Personlausweis legitimieren.
Ich hoffe ich konnte dir alle Fragen beantworten. |
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