Persönliche/dingliche Haftung aus GS? |
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Verfasst am: 02.05.2012 15:11 |
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Hi :-)
hab da mal eine Frage.... wie ist das mit den persönlichen und dinglichen Haftung aus Grundschulden? haben das im unterricht nicht so genau behandelt und aus dem buch werde ich auch nicht richtig schlau.
also in der schule haben wir aufgeschrieben dass man bei der hypothek immer persönlich und dinglich haftet und bei der GS nicht?!
dann habe ich aber auch woanders gelesen dass man erst durch die zweckerklärung auch persönlich haftet?
wie ist das denn nun?
danke schonmal für antworten.
LG |
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Verfasst am: 02.05.2012 19:46 - Geaendert am: 02.05.2012 19:50 |
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Alles richtig!
Bei der Hypothek haftet das Grundstück (dingliche
Haftung) und der Schuldner (Kreditnehmer) mit seinem
ganzen Vermögen (persönliche Haftung).
Bei einer Grundschuld haftet das Grundstück.
Aufgrund der Sicherungsabrede (Zweckbestimmungserklärung) haftet der Kreditnehmer auch persönlich mit seinem Geldvermögen. |
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Verfasst am: 03.05.2012 16:01 |
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vielen dank :-) |
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Verfasst am: 04.06.2012 19:33 |
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und wie ist es, wenn die persönliche Unterwerfung im Darlehensvertrag, aber nicht bei der GS-Bestellung erfolgt? Hat die Bank dadurch einen Nachteil. Oder besteht der Nachtiel nur darin, dass die Bank nicht sofort einen vollstreckbaren Titel hat ?
Danke für die Antworten |
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