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Bereich Rechnungswesen, Steuerung und Controlling
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Forenübersicht >> Rechnungswesen, Steuerung und Controlling

Umsatzsteuer/Vorsteuer
 
Sam0sa
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.04.2012 17:58
Hey Leute,

ich bereite mich gerade auf meine AP vor, die ich in 2 Wochen schreiben werde.
Bin gerade beim o.g. Thema. Grundsätzlich habe ich es verstanden, aber kann mir jemand sagen woher ich weis wann ein Bankgeschäft umsatzsteuerpflichtig ist und wann nicht?
Denn das ist ja der Schlüssel zu dem Ganzen!

Ich danke im Voraus :-)
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.04.2012 20:09
Das Bankgeschäft ist im Großen und Ganzen von der Umsatzsteuer befreit,
aber es gibt ein paar Ausnahmen wie Depotabteilung, Immobilienvermittlung Schließfachvermietung und Goldmünzen, soweit sie kein gesetzliches Zahlungswmittel sind.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.04.2012 20:42
Typische Bankgeschäfte sind umsagtzsteuerfrei.
Geschäfte, die auch Nichtbanken, betreiben können, sind mehrwertsteuerpflichtig, wie bereits erwähnt:
Schließfachvermietung, Depotverwaltung, Immobilienvermittlung.
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.09.2012 19:14 - Geaendert am: 23.09.2012 19:34
Hallo, um kein neues Thema zu eröffnen anbei hier die Frage:

Ich habe gerade die Zwischenprüfung Frühjahr 2012 gerechnet und folgende Aufgabe bringt mich zur Verzweiflung:

Die Kreditbank AG möchte für ihre Abteilung Marktfolge Kredit ein neues Multi Gerät anschaffen. Der Litenpreis des Anbieters beträgt 3480€

Nach langen Verhandlungen ist der Anbieter bereit das Gerät für 3153,50 EUR inklusive UST zu liefern.

Ermitteln Sie den Abschreibungsbertrag für das Anschaffungsjahr, wenn das Gerät eine voraussichtliche Nutzungsdauer von sechs Jahren hat und linear abgechrieben wird.

Meine Rechnung:

3153,50 EUR entsprechen 119%
->2650EUR entspr. 100%

2650/ 6 = 441,67 EUR

laut Musterlösung lautet das Ergebnis aber 437,89 Eur

Ich komme einfach nicht drauf. Vielleicht auch an die, die die Prüfung geschrieben haben: Wie komm ich auf dieses Ergebnis?

Edit: Mein Kopf ist ein Loch.
Habe total falsch abgeschrieben. Wen jemanden die richtige Lösung dennoch interessiert kann ich die gerne posten ;)
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.09.2012 21:50 - Geaendert am: 24.09.2012 13:29
Das Gerät wurde nicht im Januar, sondern im März gekauft. Nutzungsdauer 10 Monate.
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 24.09.2012 00:30 - Geaendert am: 24.09.2012 20:24
Das Gerät wird im umsatzfreien Bereich eingesetzt: Daher muss der Bruttobetrag abgeschrieben werden: 3153,50 Euro.

Das Gerät wir am 1.3. geliefert: Es müssen 10 Monate abgeschrieben werden.

3153,50 / 6 Jahre / 12 Monte * 10 Monate =
437,99 Euro
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2012 21:47
Vielen dank!

Mir ist es fast schon peinlich allerdings beschäftige ich mich seit einer Stunde mit dieser Aufgabe. Entweder ich bin einfach nur völlig überlernt oder ich übersehe irgendetwas elementares.

Die Aufgabe stammt aus der Zwischenprüfung Frühjahr 2010 (Nr. 38)

Die x Bank hat am 15.02.2010 einen neuen Dienstwagen erworben der überwiegend für den umsatzsteuerfreien Bereich eingesetzt wird.

Auszug Rechnung:

PKW 50000
Überführungskosten: 500
UMsatzsteuer 9595
Rechnungsbetrag: 60095

Desweiteren ist Paragraph 7 aus dem Einkommenssteuergesetz abgebildet (Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung)

a) Ermitteln Sie den Abschreibungsbetrag in € im Jahr der Anschaffung.

Die Abschreibung soll zum steuerlich höchtmöglichen Wert erfolgen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer berträgt 6 Jahre.

Mein Lösungsansatz war wie folgt:

60095/6* 11/12= 9181,18€

weil Umsatzsteuerfreierbereich: Abschreibung erfolgt vom Brutto und Monate müssen bei BGA mit eingerechnet werden.

In der Musterlösung steht allerdings 13771,77€

Ich rechne hier rauf und runter und den Paragraph kann ich absolut nicht einordnen geschweige denn, dass ich irgend eine andere Methode je in der Bs erklärt bekommen hätte.
Ich könnte durchdrehen.

Vielen Dank

Sognatrice
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.09.2012 22:21 - Geaendert am: 24.09.2012 22:22
AfA = 60.095 € * 25 % * 11/12= 13.771,77€
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.09.2012 22:35 - Geaendert am: 24.09.2012 22:48
Vielen Dank!

Gut das es dieses Forum gibt!

Wir haben Afa im Unterricht nie bewusst angesprochen.

Ich kenne und finde in meinen Unterlagen lediglich die Unterscheidung BGA GWG und AVA

Edit: So... ich habe soeben einen Crash kurs zur degressiven Abschreibung mit meinem Rechnungswesen- Buch verantaltet.

Anbei nur folgende Frage: Degressiv kann ich doch genau wie bei BGA nur Sachanlagen ab einem Netto Einzelwert i.H.v 1000€ abschreiben richtig?
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.09.2012 10:15
Die degressive Abschreibung ist für Anschaffungen in diesem Jahr nicht erlaubt. Deshalb wird sie in der ZP höchstwahrscheinlilch nicht vorkommen!
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.09.2012 12:23
Habe ich im Buch gestern auch noch nachgelesen. Naja dann bin ich wenigstens für alle Fälle gewappnet ;)

Eine kurze Verständnisfrage: Berechnen Sie die Höhe der zu aktivierenden Anschaffungskosten in € ( Quelle: Zwischenprüfung Herbst 2011)

Wahrscheinlich drehen bei mir gerade die Lichter durch. Rechne auch schon total konfus durch meine Prüfungen.

Ich habe keine Ahnung was damit gemeint ist. Herjee jetzt langsam bekomme ich Torschusspanik.
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.09.2012 20:26
Hey Sognatrice :-)

Ich drehe auch seit Tagen durch und rechne meine Prüfungen hoch und runter, bist also nicht die Einzige :D

Zu deiner Aufgabe ZP Herbst 2011:

in der vorherigen Aufgabe solltest du ja den Überweisungsbetrag ausrechnen:
( 9.642,57x1,5/100 = 9497,93€ ) hier geht man also vom Rechnungsbetrag aus!

Aktivierende Anschaffungskosten berechnen:
Da Die Depotabteilung ein umsatzsteuerpflichtiger Posten, musst du hier erstmal auf 100% runterrechnen,

9497,93€ entspricht 119% inkl. UST.
->9497,93/119*100=7981,46€

Ich hoffe, ich habe das richtig erklärt.

Habe zu dem Thema aber auch mal eine generelle Frage:
Wenn da steht, ermittlen Sie den Abschreibungsbetrag für das erste Jahr, da weiß ich, dass ich die Anschaffungskosten durch die angegebene Nutzungsdauer rechne und dann durch 12 für ein Jahr und dann durch die Monate.

Ist das richtig, dass man bei UST-pflichtigen Geschäften wie das Depotgeschäft den Nettobetrag, also den Rechnungsbetrag ohne UST und bei NICHT UST-pflichtigen wie Kreditgeschäft immer den Bruttobetrag also Gesamtbetrag mit UST nimmt?

Bei einer anderen Aufgabe musste man auch die Abschreibung für das erste Jahr ermitteln, da verstehe ich aber nicht, dass wo es um die Aufbewahrung der Unterlagen für eine Schalterhalle ging, (also wohl nicht umsatzsteuerpflichtig)?? die den Nettobetrag (Regalwand+Montage+Transportkosten) genommen haben und nicht den Rechnungsbetrag, obwohl das ja kein UST Bereich ist !

Hoffe, ihr versteht was ich meine!

LG :)
lulu25
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.09.2012 20:40
ja also so hatten wir es auch gelernt:

umsatzsteuerfrei --> Abschreibung von Bruttowert
umsatzsteuerpflichtig --> Abschreibung vom Nettowert
rrathner
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 25.09.2012 22:06
"Wenn da steht, ermittlen Sie den Abschreibungsbetrag für das erste Jahr, da weiß ich, dass ich die Anschaffungskosten durch die angegebene Nutzungsdauer rechne und dann durch 12 für ein Jahr und dann durch die Monate."
muss heißen: ... und dann mit den Monaten multipliziere!"

"... Abschreibung für das erste Jahr ermitteln, da verstehe ich aber nicht, dass wo es um die Aufbewahrung der Unterlagen für eine Schalterhalle ging .."
Da hast du recht: Anschaffungen für die Schalterhalle sind umsatzsteuerfrei, also muss von Bruttobetrag abgeschrieben werden!
V20
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 25.09.2012 23:08 - Geaendert am: 25.09.2012 23:11
Danke lulu25 und rrathner für die zügigen Antworten! :-)

ups genau, ich meinte eigentlich
"mit den Monaten multipliziert " :-)

Komisch, dass dann so ein großer Fehler mit der anderen Aufgabe in der Musterlösung einer ZP Vorbereitungsaufgabe stand.

Gute Nacht !

PS: Das Forum ist super! Weiter so!
 

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