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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Arbeitnehmersparzulage
 
Sognatrice
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 24.03.2012 11:12
Hallo :),

und zwar beschäftigt mich gerade eine Sache die ich für völlig selbstverständlich gehalten habe und jetzt einfach nochmal nachhaken muss.
Ich bin davon ausgegangen (wie ich es jetzt immer noch tue) dass es bei der Arbeitnehmersparzulage nur wichtig ist, dass das Geld aus dem Gehalt kommt. Ob jetzt VL oder nicht. Es ist ja möglich, dass ein Arbeitnehmer keine VL bekommt (sofern keine tarifliche Regelung und auch sonst einen Zuschuss) trotzdem kann er doch dann von seinem Gehalt etwas abgehen lassen und mit der staatlichen Förderung sparen?!.
Gestern meinte allerdings ein vertretender Lehrer, dass dies nicht möglich sei?

Kann mir vielleicht jemand erklären ob und wie das ganze jetzt funktioniert anhand dieses Beispieles/Beispiele:

Ein Arbeitnehmer bekommt keine VL möchte aber einen Teil seines Gehaltes mit Arbeitnehmersparzulage anlegen. (was muss er dann machen Formular an Arbeitgeber? möglich?)
bzw. Ein Arbeitnehmer bekommt 27 € VL möchte Arbeitnehmerssparzulage voll ausnutzen und zu 27€ beispw. weitere80€ gewinnbringend mit Hilfe der Arbeitnehmersparzulage anlegen.

Vielen Dank im Voraus!

Sognatrice
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.03.2012 17:43 - Geaendert am: 24.03.2012 19:32
Der Arbeitnehmer beauftragt den Arbeitgeber einen bestimmten Betrag an die Bausparkasse oder Aktienfonds als vL zu überweisen.
Ob nun diese Geldleistung gemäß Tarifvertrag gezahlt wird oder aus dem Nettogehalt des Arbeitnehmers, ist gleichgültig.
Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer direkt überweist.

Quelle:
Vermögensbildungsgesetz
...
§ 2 Vermögenswirksame Leistungen, Anlageformen
(1) Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt
1. als Sparbeiträge des Arbeitnehmers auf Grund eines Sparvertrags über Wertpapiere oder andere
Vermögensbeteiligungen ...
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 30.04.2013 18:13 - Geaendert am: 30.04.2013 18:15
Welche Aussage ist richtig?

1. Man erhält Arbeitnehmersparzulage, wenn man vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber auf ein Bauspardarlehenskonto als Tilgung überweisen lässt.
2. Für Tilgungslesitungen für ein Bauspardarlehen erhält man Wohnungsbau- Prämie.
 

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