wirtschaftlich Berechtigter bei juristischen Personen |
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Verfasst am: 08.02.2012 13:40 |
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Hallo,
ich habe eine Frage zu wB´s. Wir haben mit unserem Geldwäschebeauftragten eine kleine Meinungsverschiedenheit. Vlt. kann hier jm. Fachkundiges helfen.
Wenn eine juristische Persone (GmbH ...) ein Konto eröffnet, haben wir einen wirtschaftlich Berechtigten erhoben und am Kunden hinterlegt. Jetzt sollen wir den wB am Konto hinterlegen und zwar als abw. wirtsch. Berechtigten, aber wird das Konto dann nicht zum Treuhandkonto? |
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Verfasst am: 25.09.2012 13:37 |
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Also ich kann es mir so vorstellen:
Eine juristische Person, in diesem Fall eine GmbH, ist eine eigene Rechtspersönlichkeit und kann so eigenständig Träger von Rechten und Pflichten werden. Somit ist die GmbH der wirtschaftlich Berechtigte aus der Einlage.
Das Konto wird dann nicht zum Treuhandkonto, weil der wirtschaftlich Berechtigte, der dann als abw. wirtschaftlich Berechtigte eingetragen wird, der Vertreter der GmbH ist. |
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