Hypothek |
|
|
Verfasst am: 21.01.2012 19:03 |
|
|
Eine Hypothek ist akzessorisch und an eine Forderung gebunden:
Kann eine 100.000 EUR Hypothek auch an zwei 50.000 EUR Darlehen gekoppelt sein ? |
|
|
|
Verfasst am: 21.01.2012 19:20 |
|
|
dann wäre sie ja an zwei forderungen gebunden.
wie sollte eine hypothek zu zwei forderungen zum entstehen kommen? |
|
|
|
Verfasst am: 22.01.2012 10:50 |
|
|
BGB § 1113 Gesetzlicher Inhalt der Hypothek
(1) Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, eine bestimmte Geldsumme zur Befriedigung wegen
einer
ihm zustehenden Forderung aus dem Grundstück zu zahlen ist (Hypothek). |
|
|
|
Verfasst am: 23.01.2012 00:59 |
|
|
"...einer ihm zustehenden Forderung...." das heißt, es gibt keine Möglichkeit, die Hypothek auf 2 Darlehen zu verteilen.... schade... danke für die antworten |
|
|
|
Verfasst am: 23.01.2012 22:24 |
|
|
Kommando zurück, geht doch, wenn ich auch nicht ganz weiss wie,
BayObLG 64,32 oder z.B. Palandt BGB 67. Aufl. Rn. 10 |
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2012 13:49 |
|
|
und was ist nun die Lösung ??? Wer weiß Rat ? |
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2012 15:49 |
|
|
Ja, kann. Eine Forderung kann sogar nachträglich ausgetauscht werden, las ich bei der Gelegenheit.
Üblich dürfte das indes nicht sein mit mehreren Forderungen, wenn ja auch schon die Hypothek selbst in der Praxis eher nicht üblich ist. |
|
|
|
|
|
Verfasst am: 24.01.2012 21:19 |
|
|
Super , vielen Dank. |
|
|
|