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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Könnt ihr mir helfen?
 
MariLou
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2011 17:36
Hallo..
Ich habe ein kleines Problem. Mein Freund hat dieses Jahr seine Abschlussprüfung geschrieben und hat wegen totalem Prüfungsstress die Übungsblätter in Bwl und ReWe fast komplett leer abgegeben. Er ist sich also quasi sicher ein ungenügend zu haben und damit durchgefallen zu sein.
Ich würd gern wissen, ob er auf jeden Fall die Prüfung wiederholen kann oder ob das die freie Entscheidung der Bank ist.. Und muss er alle Themenbereiche nochmal schreiben oder wird ihm die Note in Wiso und die der mündlichen Prüfung angerechnet?
Würd mich freuen, wenn ihr mir helfen könntet..
Hessen_Banker
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 24.11.2011 18:17 - Geaendert am: 24.11.2011 18:17
Also ich glaube die Bank muss einem Azubi zwei Mal zur Prüfung "beten". Danach ist die Bank berechtigt aber nicht verpflichtet den Azubi weiter zu beschäftigen. Er müsste dann selbstständig bei der IHK die Anmeldung zur nächsten Prüfung einreichen... Aber genau weiß ichs leider nicht
powerbabe
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.11.2011 19:32
Wenn die Prüfung nicht bestanden wurde kann die Bank das Ausbildungsverhältnis um 6 Monate verlängern.
Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.
Man kann die Prüfung auch extern also ohne bestehendes Ausbildungsverhältnis wiederholen.
Die Prüfung kann maximal dreimal abgelegt werden.

Zum bestehen muss folgendes erreicht werden:

Man ist direkt durchgefallen wenn
- dreimal die Note 5 oder
- einmal die Note 6

erzielt wurde.

Wenn zweimal die Note 5 erzielt wurde, dann gibt es eine Ergänzungsprüfung.

Sind in der schriftlichen Prüfung die Prüfungsleistungen in bis zu zwei Fächern mit „mangelhaft„ und in den übrigen Fächern mit mindestens „ausreichend" bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit „mangelhaft" bewerteten Fächer die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Das Fach ist vom Prüfling zu bestimmen.

Prüfungsteile welche mit der Note "ausreichend" oder auch in einem Fach mit "mangelhaft" abgelegt worden sind, müssen nicht zwingend wiederholt werden.

Man kann diese Teile aber auch freiwillig wiederholen um eine bessere Note zu erzielen.
 

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