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Bereich Schriftliche Abschlussprüfung
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Forenübersicht >> Schriftliche Abschlussprüfung

Abschlussprüfung Winter 2011/12 REWE - hochgeladen
 
Marcel-Matze
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2011 22:05
Hallo zusammen,

wie ihr dem Betreff entnehmen könnt, einmal die Prüfung im Fach REWE.
Ich dacht mir, nachdem so viele gefragt haben mach ich mir mal die Mühe *lach*
Nicht lachen wenn ihr meine falschen Ergebnisse seht. *g*

Wäre nett, wenn ihr als kleines Dankeschön meine Frage im folgenden Post beantworten könntet; oder zumindest mal eure Einschätzung geben würdet.

http://www.bankazubi.de/community/forum/f_beitrag_lesen.php?forumid=74&topicid=19406&order=ASC&limit=20&page=0

Wünsche allen eine schöne Woche und toll, dass wir es endlich geschafft haben! Ich bin sehr froh. :)

Liebe Grüße

Marcel

....

Hallo Marcel,

leider mussten wir die Links aus deinem Posting entfernen.
Der U-Form Verlag hält an den Aufgabensätzen zur Abschlussprüfung sämtliche Rechte, daher ist eine Veröffentlichung nicht erlaubt.

Danke für dein Verständnis.

Dein Bankazubis.de - Team
sunny2005
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2011 22:11
Halli Hallo ihr lieben,

hab mal eine dumme frage aber warum wird bei der AUfgabe 3 nicht für 7 Monate Abgeschrieben?

WIr haben das so gelernt!!!
Dann kämme 555,33 raus?!

Und warum 63 am XXX? Die Sammelposten werdendoch unter 32 gebucht?
Lg
trinithy
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.11.2011 22:14
Och nee :-(
Trotzdem danke Marcel für die Mühe
Hannelore
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2011 22:33
Da angegeben, dass es nach dem Sammelpostenverfahren gemacht wird. Und das teilst du einfach durch 5. Auf die Monate muss man da nicht achten. Ich hoffe wir haben jetzt von der gleichen Aufgaben geredet :-)
sunny2005
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2011 22:35
Ja aber uns wurde gesagt, dass man dann im ersten Jahr nur für die Monate abschreibt die man es auch hat und dann im &. Jahr die restlichen 5 Monate....

Hatte am Samstag noch Prüfungsvorbereitungskurs und da kam genau die gleiche Antwort....

Das ist seltsam....
sunny2005
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2011 22:44
Wirtschaftsgüter, die ab 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 angeschafft wurden
Für ab dem 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2009 angeschaffte Wirtschaftsgüter gilt eine "dreiteilige" Abschreibung.

1. Stufe: Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis einschließlich 150 Euro Anschaffungskosten greift weiterhin die Sofortabschreibung im Jahr der Anschaffung. Und zwar, das ist anders als zuvor, als Pflicht, nicht mehr als Wahlmöglichkeit.

2. Stufe: Für Wirtschaftsgüter über 150 Euro bis einschließlich 1000 Euro ist jahrgangsbezogen ein Sammelposten zu bilden.

Laut dieser Aussage müsste der Buchungssatz bei Aufgabe 2 doch auch 32 (Sammelposten), 41 an 21 heißen oder?
sunny2005
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 23.11.2011 22:46
Sorry falscher Gesetzestext hier der Richtige:

Wirtschaftsgüter, die ab 1. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 angeschafft wurden
Durch das so genannte Wirtschaftswachstumsgesetz wurde für Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Januar 2010 angeschafft werden, wahlweise zur zuvor geschaffenen Poolabschreibung wieder die "alte" Sofortabschreibungsgrenze von 410 Euro eingeführt. Damit sieht die Abschreibung also folgendermaßen aus:

Wirtschaftsgüter bis einschließlich 410 Euro: Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis einschließlich 410 Euro (ohne Umsatzsteuer) können (müssen nicht) im Jahre der Anschaffung oder Herstellung als Betriebsausgabe in voller Höhe abgezogen werden. Soweit sie einen Betrag von 150 Euro überschreiten, sind sie unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis aufzuführen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

Wirtschaftsgüter über 150 bis einschließlich 1000 Euro:Alternativ zur vorstehenden Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter bis 410 Euro kann für Wirtschaftsgüter über 150 Euro (ohne Umsatzsteuer) bis einschließlich 1000 Euro (ohne Umsatzsteuer) jahrgangsbezogen ein Sammelposten gebildet werden. Die hierin zusammengefassten Wirtschaftsgüter sind dann gleichmäßig über einen Zeitraum von fünf Jahren abzuschreiben. Tatsächliche Veränderungen innerhalb des Sammelpostens werden nicht berücksichtigt (s.o.). Vorteil dieser alternativ möglichen "Poolabschreibung" sind die reduzierten Aufzeichnungspflichten gegenüber der Sofortabschreibung bis 410 Euro.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.11.2011 23:21
Wenn euch gesagt wurde, dass man beim Sammelposten monatsgenau abschreibt, dann hattet ihr keine guten Lehrer.
Bei GWG schreibt man im Pool die Güter über 5 Jahre linear ab. Es ist vollkommen egal, wann diese angeschafft wurden.

Erst bei Gütern ab 1000€ netto schreibt man ab Anschaffungsmonat ab.

Der Gesetzestext sagt genau das Gleiche aus.
 

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