Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 33
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Abtretung von Grundpfandrechten
 
RedRose
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2011 10:42
Kann mir jemand erklären welche Schritte erforderlich sind bei einer
- Abtretung von Grundpfandrechten
und einer
-Eigentumsumschreibung im Grunbuch?

Vielen Dank =)
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2011 10:52 - Geaendert am: 19.11.2011 10:54
Um das Eigentum im Grundbuch umzuschreiben, braucht der Rechtspfleger vom Grundbuchamt eine Auflassungsurkunde.

Sollen die Rechte einer Briefgrundschuldschuld, z. B. an die Bausparkasse abgetreten werden, braucht man eine schriftliche Abtretung und die Übergabe des Briefes.

Sollen die Rechte einer Buchgrundschuldschuld, z. B. an die Bausparkasse abgetreten werden, braucht man eine schriftliche Abtretung und die Eintragung im Grundbuch.
RedRose
Rang: Small Cap

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 19.11.2011 10:55
Danke für die schnelle Antwort!
LG
Hans80
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 21.11.2011 10:02
Gerade bei der abtretung der Buchgrundschuld muss erneut eine notarielle Eintragung in Grundbuch erfolgen.
 

Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse