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Verfasst am: 18.11.2011 18:04 |
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Falk Schubert kauf im Musikgeschäft "Harmonie" ein Klavier zum Preis von 3.000,00 EUR und bezahlt es sofort mit Bargeld.
Er vereinbart mit dem Verkäufer, das Klavier innerhalb einer Woche selbst abzuholen.
Als Herr Schubert das Klavier am übernächsten Tag abholen will, ist das Geschäft wegen Geschäftsaufgabe geschlossen.
Welche der folgenden Aussagen zu den Besitz- und Eigentumsverhältnissen am Klavier ist zutreffend?
1. Herr Schubert ist Eigentümer, aber nicht Besitzer des Klaviers.
2. Herr Schubert ist Besitzer, aber nicht Eigentümer des Klaviers.
3. Das Musikgeschäft "Harmonie" ist Besitzer, aber nicht Eigentümer des Klaviers.
4. Herr Schubert ist Eigentümer und Besitzer des Klaviers.
5. Das Musikgeschäft "Harmonie" ist Eigentümer und Besitzer des Klaviers.
Lösung ist die Nr. 5. Ist das weil die Eigentumsübertragung durch die Übergabe erfolgt? |
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