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Forenübersicht >> Kontoführung

Vollmacht
 
RedRose
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 15.11.2011 14:11
Wie war das nochmal mit Minderjährigen und Vollmacht?

Ein Minderjähriger darf nur mit Zustimmung der Eltern einem Dritten Kontovollmacht erteilen.

Die Eltern können dem Minderjährigen auf ihrem Konto Vollmacht erteilen?

Wäre lieb wenn mir jemand sagen könnte wie das richtig ist !

Danke schonmal!
eKir
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.11.2011 19:34
ja..so ist es, weil dem minderjährigen dadurch kein schaden entsteht wenn er eine vollmacht hat
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.11.2011 20:40
Der Minderjährige erlangt lediglich einen rechtlichen Vorteil, § 107 BGB. Schenkung zählt auch dazu.
 

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