Unterschied Bürgschaft und Kreditauftrag |
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Verfasst am: 14.11.2011 15:50 |
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Hallo Leute,
kann mir jemand den Unterschied zwischen einer Bürgschaft und einem Kreditauftrag in einfachen Sätzen erklären???
Vielen Dank im Voraus!
LG :D:D:D |
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Verfasst am: 14.11.2011 17:02 |
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BGB § 765 Vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft
(1) Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.
(2) Die Bürgschaft kann auch für eine künftige oder eine bedingte Verbindlichkeit übernommen werden.
BGB § 778 Kreditauftrag
Wer einen anderen beauftragt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einem Dritten ein Darlehen oder eine Finanzierungshilfe zu gewähren, haftet dem Beauftragten für die aus dem Darlehen oder der Finanzierungshilfe entstehende Verbindlichkeit des Dritten als Bürge. |
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Verfasst am: 15.11.2011 08:55 |
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Ja das hab ich auch schon gefunden, aber hat jemand vlt nen beispiel dafür ?! |
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Verfasst am: 15.11.2011 09:26 - Geaendert am: 15.11.2011 09:31 |
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Bürgschaften von Kunden dienen i.d.R. als Kreditsicherheit.
Bürgschaften von Banken, z. B. Fachtstundungsaval, Zollaval, Milchbürgschaft) dienen den Kunden, um bestimmte Vorteile zu erlangen.
Beim Kreditauftragskredit beauftragt eine Bank ein anderes Institut einem Begünstigten einen Kredit zu gewähren (§ 778 BGB). Die auftraggebende Bank haftet der dritten Bank gegenüber für die aus der Kreditgewährung entstehende Verbindlichkeit des Begünstigten wie ein Bürge. Der Kreditauftragskredit kommt vor allem bei der Außenhandelsfinanzierung vor ( Rembourskredit, Akzeptkredit).
siehe auch:
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/kreditauftragskredit/kreditauftragskredit.htm |
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