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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

AP Winter 08/09 Aufg. 11
 
gofabian
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 14.11.2011 14:46
Ausgangssituation: Bernd Bauer, Kunde der Kreditbank AG, benötigt zur Finanzierung einer neuen WOhnungseinrichtung einen Kredit. Die Kreditbank AG führt für Herrn Bauer neben einem Kontokorrentkonto auch ein Depot mit verschiedenen Rentenpapieren. Die Kreditbank AG schließt mit Herrn Bauer einen Darlehensvertrag.

Aufg.: Ein Teilbetrag des Darlehens soll vereinbarungsgemäß durch die ausdrückliche Verpfändung der börsennotierten Wertpapiere gesichert werden, die sich im offenen Depot bei der Kreditbank befinden. Wie informieren Sie Herrn Bauer über das Zustandekommen und die Auswirkungen dieser Verpfändung richtig?

Richtige Antworten: u.a. Punkt 4:
"Das Prandrecht entsteht in diesem Fall mit der Einigung über die Entstehung des Pfandrechts"

Meine Frage: Das Pfandrecht ist doch akzessorisch, sprich vom Bestand der Forderung abhängig. Wieso entsteht das Pfandrecht denn schon mit der Einigung über die Entstehung?

Über eine Beantwortung der Frage würde ich mich sehr freuen, vielen Dank
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 14.11.2011 15:38
Wenn die Wertpapiere im Depot des Kreditgebers sind, ist der Besitz bereits beim Kreditgeber. Die Übergabe der Wertpapiere entfällt. Was nun bleibt, ist die Einigung über die Verpfändung.
 

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