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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Bearbeitungsgebühr verzinsen?
 
allesprima00
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 09.11.2011 07:38
wenn nichts angegeben ist, ist es mir dann überlassen, ob ich auf die Bearbeitungsgebühr auch Zinsen berechne?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2011 15:46
Früher hat man gesagt, dass Bearbeitungsgebühren zinsähnliche Kosten sind und somit nicht mehr verzinst werden dürfen.
Heute verlangen einigen Banken überhaupt keine Bearbeitungsgebühr mehr.
Wenn in der Aufgabe steht, die Bearbeitungsgebühren werden mitfinanziert, dann muss man wohl sie mit einrechnen.
Troy22
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2011 15:55
Eine Bearbeitungsgebühr von 2 bis sogar 3 % sind immernoch häufig üblich.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2011 16:14
Aber nicht bei genossenschaftlichen Banken.

Das Problem in der Abschlussprüfung wird sein, ob die Bearbeitungsgebühr den Darlehensbetrag erhöht und somit mitverzinst wird.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.11.2011 19:58
Möglicherweise die Bearbeitungsgebühr unter Berufung auf OLG Zweibrücken u.a gänzlich aus der Berechnung nehmen?

Az. 4U 174/10
webbi
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.11.2011 20:02 - Geaendert am: 09.11.2011 20:05
@ Herr Herrmann:
Verallgemeinerungen sind in solchen Dingen immer etwas schwierig. Wir nehmen für Finanzierungen durchaus eine Projektbearbeitungsgebühr (genossenschaftliches Institut), ebenso wie die regional angrenzenden Genobanken.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2011 10:05
"Projektbearbeitungsgebühr" klingt schon richtig nach einem Umgehungstatbestand zu obiger Rechtsprechung.

Sollte man mal hinterfragen. Ich Glaube nicht, dass die vor Gerichten Bestand haben wird.

Aber, da müßte erst einmal jemand klagen.....
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 10.11.2011 11:59
Wenn man PV-Anlagen finanziert, wird dies wieder anders sein. Ich dachte mehr an Autofinanzierungen.

Ich finde es problematisch, wenn man auf zinsähnliche Kosten (Bearbeitungsgebühr) wieder Zinsen verlangt.
 

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