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Bereich Baufinanzierungen
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Baufinanzierungen

Sachwertberechnung
 
allesprima00
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.11.2011 12:02
Hallo, es geht um folgende Aufgabe!

Berechnen Sie den Sachwert ( auf volle 10.000 EUR abrunden )!

geg.:
Bodenwert: 400.000 €
Herstellungskosten: 1.330.000 €
Baunebenkosten: 130.000 €
Risikoabschlag vom Herstellungswert: 30 %

Meine Lösung:
Bodenwert 400.000 €
+ 70 % von den Herstellungskosten + 931.000 €
+ Baunebenkosten + 130.000 €
-----------------------------------------------------------------------
= Sachwert =1.461.000 €
also ~ 1.460.000

die Lösung lt. Buch ist aber 1.420.000 €
-> laut Buch werden also erst die Baunebenkosten drauf gerechnet, und davon dann der Abschlag von 30 % genommen. Ich habe es aber anders gelernt.

Was ist denn nun richtig?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2011 12:30 - Geaendert am: 01.11.2011 12:39
Bodenwert 400.000 €
+ (1.330.000 € + 130.000 €) * 70 % = 1022.000 €
-----------------------------------------------------------------------
= Sachwert = 1.422.000 € ~ 1.420.000 €

Grundsätzlich setzen sich die Gesamtkosten bei einem Bau aus den Herstellungskosten und den Baunebenkosten zusammen.

Zu den Baunebenkosten (geregelt in § 22 Abs. 2 WertV) gehören:
Planungskosten für Architekt
Gebühren für Baugenehmigungen
Versicherungsgebühren (Bauversicherungen)
sowie anfallende Finanzierungskosten wie Zinsen, Disagio etc.

Die Baunebenkosten sind somit die Kosten, die neben den „eigentlichen“ Baukosten und Kosten für das Grundstück, für Planung und Ausführung des Bauvorhabens auftreten.
allesprima00
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 01.11.2011 15:23
Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe parallel noch einmal nachgelesen.
Im Kompaktwissen Bankbetriebslehre steht:

Bauwert= Herstellungskosten - Abschreibungen + Außenanlagen - Sicherheitsabschlag + Baunebenkosten

dann stimmt das im Buch nicht, oder bekomme ich die Begriffe durcheinander?
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.11.2011 16:57
Beleihungswertermittlungsverordnung - BelWertV
§ 16 Wert der baulichen Anlage
...
3) Baunebenkosten, insbesondere Kosten für Planung, Baudurchführung, behördliche Prüfungen und Genehmigungen, können nur in üblicher Höhe und soweit Berücksichtigung finden, wie ihnen eine dauernde Werterhöhung entspricht. Der Ansatz von Baunebenkosten ist auf bis zu 20 Prozent des nach Absatz 2 verminderten Herstellungswerts beschränkt

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/belwertv/BJNR117500006.html
 

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