Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 26
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Auslandsgeschäft
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Außenhandel im Studium B.A.
 
Elorius
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2011 10:32 - Geaendert am: 03.08.2011 11:35
erl.
danke
rom412
Rang: Blue Chip

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2011 11:09
bestätigt war, glaub ich, dass das ki die bestätigung bekommt, dass der verkäufer sein geld bekommt. das ki holt sich das geld dann von seinem kunden wieder
http://www.bankazubi.de/wissenspool/artikel.php?fachgebietid=1&katid=5&opid=1&artikelid=78en
Elorius
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2011 11:25 - Geaendert am: 03.08.2011 11:35
erl.
danke
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2011 11:25 - Geaendert am: 25.07.2011 11:37
Nicht ganz rom.

Bei einem unbestätigten Akkreditiv( Normalfall) bekommt der Exporteur von der Bank des Importeurs ein abstraktes Zahlungsversprechen.

Bei einem bestätigten Akkreditiv erhält der Exporteur zusätzlich von seiner Bank ein Zahlungsversprechen. Das ist die sicherste Variante und wird genutzt, falls man Bedenken an der Bonität der Importeursbank hat.

d/a ist Dokumenteninkasso. Zwischen Akkreditiv und Inkasso besteht ein gewaltiger Unterschied!

Beim Inkasso erhält der Exporteur kein Zahlungsversprechen. Zudem gibt der Exporteur den Inkassoauftrag an seine Bank.
Beim Akkreditiv gibt der Importeur den Auftrag an seine Bank, welche das Akkreditiv eröffnet.

Zudem muss der Importeur beim Akkreditiv immer zahlen.
Die Zahlungspflicht wird beim Inkasso erst dann ausgelöst, wenn der Importeur die Dokumente auch aufnimmt.
Zudem müssen die Banken beim Inkasso nicht die Dokumente überprüfen. D.h sie müssen nur prüfen, ob die Dokumente da sind. Der Inhalt wird aber nicht geprüft.

Anders ist es beim Akkreditiv, da wird der Inhalt der Dokumente überprüft. D.h. es wird geprüft ob alle Konnossemente vollständig sind, ob der Inhalt dem Akkreditivauftrag entspricht und ob das Akkreditiv fristgerecht ausgenutzt wurde.

Ps. D/a ist nicht gegen Payment. D/a ist Zahlung gegen Akzept, d.h Wechselgeschäfte.
Elorius
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2011 12:08 - Geaendert am: 03.08.2011 11:38
erl.
danke
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 25.07.2011 12:42
Die Unterschiede zwischen Inkasso( d/a ist ein Inkasso gegen Akzept!!) und Akkreditiv habe ich doch aufgeführt!

http://de.wikipedia.org/wiki/Internationaler_Zahlungsverkehr

Da kannst du nachlesen, wie die Abwicklung beim Akzept ist. Ich weiß das zwar, jedoch bin ich zu faul, das alles selbst zu schreiben.
 

Forenübersicht >> Auslandsgeschäft

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse