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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Zinseinnahmen über Grundfreibetrag!!
 
Uzza
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 23.07.2011 17:32
Hallo Leute,

habe eine Frage zu der ich keine Antwort in diversen Lehrbüchern bzw. im www. gefunden habe.
Nehmen wir an eine Person hat nur Zinseinnahmen in Höhe von 20000 € (Grundfreibetrag 8004 €)---> somit steuerpflichtig.

20000€ - 801 €=19199€ zu versteuern mit 25 % Agst. +5,5 % Soli. Über die Steuererklärung würde die Person aj noch was erstattet bekommen, da sie den niedrigsten Steuersatz besitzt.

Wie ist es jetzt aber wenn die Person ein Einkommen in Höhe von 5000 € pro Jahr und Zinseinkünfte in Höhe von 20000€ pro Jahr hat?

Muss die person dann die Zinsen wie oben besteuern und das Einkommen mit dem persönlichen Steuersatz oder müssen nur die Zinsne besteuert werden, weil das Einkommen unter dem grundfreibetrag liegt?

Vielen Dank für eure Antworten..

Uzza
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2011 01:45
Ich glaube es wäre besser, wenn du einen Steuerberater fragst. Als Banker musst du sowas nicht wissen, denn Banken dürfen keine Steuerberatung durchführen.

Selbst wenn du es weißt und dich ein Kunde fragt, immer auf den Steuerberater verweisen und auf KEINEN Fall antworten. Du kannst dich damit in Teufelsküche bringen.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2011 23:23
Zunächst muss die Bank die Kapitalertragsteuer einbehalten.

Wenn der Kunde meint, er hat zuviel Steuern gezahlt, kann er die ESt-Erklärung abgegeben. Dann werden alle Einkünfte zusammengerechnet, bestimmte Freibeträge abgezogen und die Einkommensteuer berechnet.
baenkli
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 24.07.2011 23:47
Ich denke schon man kann dem Kunden wie Herrmann es schreibt antworten, für weiteres an einen Steuerberater oder die Beratung des Finanzamtes verweisen.
Oft liegen auch in der Bank Infobroschüren mit entsprechendem Inhalt rum, die man dem Kunden geben kann (wenn sie nicht gar zu alt schon sind).

Keine Antwort zu geben und auf den Steuerberater zu verweisen, wie Technology schreibt, halte ich für keine gute Idee.
Das klingt wie "ich habe keine Ahnung, möchte das jetzt aber vertuschen"
 

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