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Bereich Mündliche Abschlussprüfung |
Moderator: TobiasH |
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Einnahmen- & Ausgabenrechnung |
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Verfasst am: 19.06.2011 11:16 - Geaendert am: 19.06.2011 11:17 |
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Hallo Ihrs! :)
Wenn ich bei der Kreditvergabe die Einnahmen- und Ausgabenrechnung einsetze, stellen sich mir einige Fragen (habe nie damit arbeiten müssen).
1. Welche Pauschalen setze ich an? Gibt es festgesetzte Pauschalen, oder können die variieren? Welche Werte setzt ihr an für eine Person, zwei Personen....
2. Was wird durch diese Pauschale ersetzt? Zählen da auch Telefonkosten oder Sonstiges mit rein?
Ist eine echt leichte Frage, aber ich will morgen nicht daran scheitern :D :D
Vielen Dank!! :)
Q |
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Verfasst am: 20.06.2011 21:15 |
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hallo, also wir haben interne pauschalen für die lebenshaltungskosten. eigentlich sollte man das schon mal gehabt haben bzw. gesehen. frag mal unbedingt nach. auf jeden fall hat die baufinanzierung sowas immer.
dann noch ein kleiner tipp, frag den kunden erstmal ab, was er so ausgibt und dann sagst du: wir haben als haus über jahre sogenannte erfahrungswerte gesammelt, die wir zu ihrer sicherheit ansetzen. wenn sie weniger ausgeben, haben sie noch einen puffer, falls mal etwas außergewöhnliches passiert.
falls der kunde dir mehr angibt, sprich seine ausgaben übersteigen die pauschalen, dann musst du die ansetzen!!!
falls der kapitaldienst nicht gegeben ist, gleich anfragen, ob ausgaben reduziert werden können bzw. einnahmen erhöht werden können.
halte dich einfach an B A S E L
B etrag - Kreditbetrag
A nlagedauer - Laufzeit, Verwendungszweck
S icherheit - fest, variabel
E rtrag - stattl. Förderung
L iquidität - verfügbarkeit, vorzeitige ablösung, rückzahlung usw.
ich hoffe ich konnte noch etwas helfen.... |
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