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Bereich Mündliche Abschlussprüfung
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Beratermappe
 
Any90
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 12.05.2011 10:50
Hallo ihr Lieben,

bin gerade dabei meine Mappe für die mündliche Prüfung zu erstellen und mir sind ein paar Fragen aufgekommen. Wäre lieb, wenn ihr mir die ein oder andere Frage beantworten könntet.

1) Darf in die Mappe ausschließlich Informationsmaterial für den Kunden??
2) Darf ich interne Produktbeschreibungen einheften?? (Die Mappe ist ja schließlich für mich)
3) Hefte ich da auch Kontoeröffnungunterlagen ein, damit ich die Zusammen mit dem Kunden dann ausfüllen kann?? (Wäre ja doof einfach nur so zu tun, also ob man diese in PC eingibt)
4) Könen auch Firmenkundenkonto dran kommen??


Außerhalb der Mappe:

Wenn bei uns verpflichtet ist, die AGB und Preis-Leistungsverzeichnis mit austzuhändigen, muss ich das in der Prüfung auch machen??


VIelen Dank ;)
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 12.05.2011 10:59
So weit ich es weiß, ist es von IHK zu IHK unterschiedlich. Es besteht die Frage auch, ob du sie überhaubt mitnehmen darfst.
Wir durften alles rein tun, was wir wollten und brauchten.

Das was Verpflichtung ist im Beruf, MUSST du auch in der Prüfung ausgeben. Es werden sonst wertvolle Punkte verschenkt...

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 12.05.2011 11:16
Hallo Any,

in die Mappe darf alles was du willst. „Spicken“ gibt es in der mündlichen Prüfung ja in so einem Sinne nicht. Es ist vollkommen legal verkaufsunterstützende Unterlagen einzuheften und alles was du im Rahmen der mündlichen Prüfung brauchst. Ich hatte z.B. Prospekte über Kontomodelle drin, den Wirtschaftsteil der Zeitung (wg. Aktienkursen), einen selbst erstellten Kreditleitfaden, Konditionsblätter und lauter solche Sachen.
Kontoeröffnungsunterlagen brauchst du nicht. Diese auszufüllen würde wertvolle Zeit deiner Prüfung verschwenden. Es ist wirklich so, dass du dem Prüfer einen leeren Zettel hinlegst und sinnesgemäß sagst „hier die Kontoeröffnung – bitte unterschreiben“ Für Details zum Ausfüllen ist hier keine Zeit! Es wird lediglich angesprochen dass der Vertrag benötigt wird!
Firmenkundenkonten können mit Sicherheit drankommen, ist aber eine Frage der Wahrscheinlichkeit. Ich denke mal nicht so häufig…

Und wg. AGBs und dem Leistungsverzeichnis. Du musst da kein Exemplar in deiner Mappe haben dass du dann mitgibst. auch hier reicht wieder symbolisch ein leeres Blatt Papier und du sagst einfach dass es sich dabei um diese AGBs handelt. die Prüfer wollen nur sehen dass du dran denkst, keinesfalls von jeder Kleinigkeit eine Ausfertigung!

lg Schnaddi
KatjaW
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 15.05.2011 01:27
Hallo,
uns wurde gesagt, dass es sehr gut ankommt, wenn man Offline Ausdrucke mit hat. Also zB einen Girovertrag oder eine Schufa Erklärung. Bei Nachfragen kannst du im Zweifelsfall auch dort noch einmal was ablesen.
Und auch die AGB würde ich mitnehmen.
MrQueman
Rang: Start-Up

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Verfasst am: 01.06.2011 23:19
Aber auch hier kann ich dir nur ans Herz legen: Erkundige dich über deinen Ausbilder/Ausbildungskoordinator bzw. direkt bei deiner IHK was du darfst und was nicht.

Es gab Fälle, da durften gar keine Mappen benutzt werden. Wenn du dich gleich richtig drauf einstellst, was du mitnehmen darfst und was nicht, hast du weniger Stress in der MP.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 02.06.2011 08:42
In der Regel sind die Berufsschullehrer im Prüfungsausschuss und wissen, was bei der IHK vor Ort im Kundengespräch zugelassen ist.

Rang: Small Cap

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Verfasst am: 13.06.2011 20:46 - Geaendert am: 13.11.2014 14:53
--
rom412
Rang: Blue Chip

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Verfasst am: 14.06.2011 15:55
Bei uns war es so.
 

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