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Forenübersicht >> Wirtschafts- und Sozialkunde

AP Winter2010/11 - Zuordnung Rechtsgrundlagen
 
Emil123
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 13:38
Weiß jemand hier die Begründung der Zuordnung?
Warum nicht Gehaltstarifvertrag für das private Bankgewerbe????????
Danke für Antwort.

Aufgabe:
Ordnen Sie die Rechtsgrundlage zum Sachverhalt zu.

Die 20jährige Auszubildende Chiara Blanke soll nach Beendigung ihrer Ausbildung als Angestellte in der Auslandsabteilung übernommen werden. Es ist noch die Einstufung zur Entlohnung zu klären.

Antwort: Manteltarifvertrag für das private Bankgewerbe
Speckerich
Rang: IPO

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Verfasst am: 03.05.2011 14:20
Hey, hier geht es um die Frage der Tarifgruppe und ieses wird im Manteltarifvertrag geregelt.
Hesse_001
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 03.05.2011 14:54
Auf die Gefahr hin das ich falsch antworte:

Die Tätigkeitseinordung ist im Manteltarifvertrag.
Der Lohn- und Gehaltstarifvertrag gibt jediglich Auskunft darüber, wie hoch die Vergütung in den einzelnen Gruppen ist.
 

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