Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 53
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides
grandex

Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Riesterzulage, Mindestbetrag?
 
Masse
Rang: IPO

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.05.2011 20:27
Hi,
muss man bei einem Riestervertrag, wenn man durch die Zulagen mehr Geld erhält also zB. - 50€, trotzdem seine 60€ Mindesteinlage leisten?
Technology
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 02.05.2011 20:38
Klar. Du musst immer 4% deines sozialversicherungspfichtigen Einkommens einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Eigenbeitrag: 4% - Zulagen.

Ein Hartz IV Empfänger kann auch Riestern, zahlt 60€ ein und erhält 154€ Zulage im Jahr.
 

Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse