ordentliche Kündigungsfrist |
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Verfasst am: 01.05.2011 22:09 |
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Hallo liebes Forum,
habe zu folgender Aufgabe leider keine Lösung.
Welche ist eurer Meinung nach (aus welchem Grunde?!!!) hier richtig??? Danke!
Aufgabe:
Bei der Kreditbank soll eine Abteilung am 31.Dez.2010 aufgelöst werden. Die Arbeitsverhältnisse der in dieser Abteilung beschäftigten Arbeitnehmer sollen zum gleichen Zeitpunkt enden (beachte Zugehörigkeit der AN).
Arbeitnehmerin Petra Müller (45Jahre) gehört der Bank seit dem 2.Januar 2010 an.
Ermittel, zu welchem Zeitpkt die Kündigung der Betroffenen zugegangen sein muss (§622 BGB).
??? |
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Verfasst am: 01.05.2011 22:17 |
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03.12.2010. |
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Verfasst am: 01.05.2011 22:23 |
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Aufgrund der vier Wochenfrist??!!
Nicht nur 1 Woche???
Also 23.12?? |
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Verfasst am: 01.05.2011 22:24 |
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Wie kommst du auf eine Woche? Das steht nirgendwo im Kündigunsschutzgesetz.
Es sind die 4 Wochen zum 31.12. |
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Verfasst am: 01.05.2011 22:28 |
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Gut, einverstanden 4 Wochen.
Danke. |
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Verfasst am: 03.05.2011 21:30 |
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die kündigungsfrist erhöht sich je länger der Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt ist?? |
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