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Bereich Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Privat- und Firmenkredite mit Sicherheiten

Lohn/Gehaltsabtretung
 
Masse
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.04.2011 19:46
Hi,
ist eine Lohn/Gehaltsabtretung auch noch bei einem Arbeitgeberwechsel aktiv? Muss die Abtretungserklärung neu unterschrieben bzw. der neue Arbeitgeber bei der Bank offenkundig gemacht werden?
Danke für die Antworten
Berry
Rang: IPO

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Verfasst am: 27.04.2011 20:07
Hallo,

ja ist sie! Im Gegensatz dazu die Lohnpfändung. Da geht das mit dem Rangstellen, wer also als erstes befriedigt wird wieder von neuen los.

Alle Angaben ohne Gewähr!
BWS2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 27.04.2011 20:08
Interessante Frage die wir mal in der Berufsschule behandelt haben.....

Eine solche Abtretung bleibt bei einem Arbeitgeberwechsel auf jeden Fall gültig, selbst wenn der neue Arbeitgeber dies in seinem Arbeitsvertrag als ausgeschlossen bezeichnet.

So wurde es uns gesagt.

Ich werd morgen früh nochmal in der KA nachfragen und dann die Antwort posten.
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 27.04.2011 20:20 - Geaendert am: 28.04.2011 16:24
Wenn der neue Arbeitgeber diese Zession ausgeschlossen hat, ist sie nicht mehr gültig bei Offenlegung. ( Vergessen zu schreiben)
Dem neuen Arbeitgeber ist es total egal, dass eine Zession vorher bestand. Er kann dann trotz Offenlegung schuldbefreiend an den Zedenten zahlen.
BWS2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 28.04.2011 16:19
Also ich hab nochmal in der KA nachgefragt.

Die Abtretung bleibt beim Arbeitgeberwechsel gültig auch wenn der Arbeitgeber dies vertraglich gesehen nicht wünscht.

Allerdings können dem Arbeitnehmer berufliche Konsequenzen ( Abmahnung / Kündigung ) drohen, falls die Abtretung offen gelegt wird und somit der Abeitgeber von der Abtretung erfährt. Von da an wird die Abtretung wirkungslos und wir müssen als KI auf andere Weise unsere Forderungen einfordern.


Hoffe ich konnte helfen
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 28.04.2011 16:23
Schrieb ich doch. Eine Offenlegung ist bei Ausschluss der Abtretung nicht wirksam
omerta
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 28.04.2011 19:06
Dafür das Techology ganz raffiniert sein Beitrag ein Tag später ausgebessert wieder gepostet hat, geben wir Ihm
am besten ein Blumentopf!
Letztenndlich war er ja der Erste, der die richtige Antwort parat hatte!
BWS2011
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 29.04.2011 20:11
=))
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 29.04.2011 22:34
Ich habe ihn nicht verbessert, falls du lesen kannst! =)

Ich habe lediglich das Wort "Offenlegung" ergänzt, damit auch Leute, die nur einfach denken können, meine Sätze nachvollziehen können.
 

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