Sitemap Impressum
 

Besucherstatistik
Gäste online: 46
Mitglieder online: 0

Studienempfehlungen:
Bankfachwirt-Studium
Betriebswirt-Studium
Management-Studium
Bachelor of Arts
Fachwirt in Digitalisierung
Das BankColleg
Bankfachwirt
Bankbetriebswirt
dipl. Bankbetriebswirt
Bachelor

Exklusiv
Fit für die IHK-Prüfung

Ergebnisse
Bankwirtschaft
Rechnungswesen
Sozialkunde
Zwischenprüfung

Neue Mitglieder
Acybank
dannyyrl
JoeyFranklin
MosaicMind
GreenStrides

Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
Community durchsuchen

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Beitrag der Europa-Berufsschule Weiden WBA 11a,b
 
TobiasH
Rang: Moderator

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 27.04.2011 18:18 - Geaendert am: 27.04.2011 18:18
Am 01.03.2011 entschied der Europäische Gerichtshof über die unterschiedliche Behandlung von Frau und Mann im Bereich der Versicherungsprämien und erklärte die geschlechtsspezifische Unterscheidung innerhalb der Versicherungsbranche als rechtswidrig. Die Ungleichbehandlung von Mann und Frau in Form differierender Versicherungsbeiträge verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz von Mann und Frau. Deutschland hat die europäische Rechtssprechung im Gleichbehandlungsgesetz aufgrund der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes bereits in nationalem Recht verankert.

Während die EU-Kommission und die Verbraucherschützer dieses Urteil sehr begrüßen, wird es aus den Reihen der Versicherer stark kritisiert. Bisher konnten die Versicherungsunternehmen über den sogenannten Geschlechts-Risikofaktor die Höhe der Versicherungsprämie bestimmen. Der Geschlechts-Risikofaktor beinhaltet beispielsweise die statistisch längere Lebenserwartung der Frau oder das höhere Unfallverursacherrisiko der Männer bei Autounfällen. Unterschiedliche Versicherungsprämien sind nun aufgrund des Gerichtsurteils des Europäischen Gerichtshofes und der Umsetzung in nationales Recht nicht mehr möglich. Geschlechtsspezifische Risiken sind somit nicht mehr über ungleiche Versicherungsprämien ausgleichbar.

Der Verband der deutschen Versicherer sieht aufgrund des Gerichtsurteils „Gleichbehandlung von Mann und Frau bzgl. Versicherungsprämien“ keine Gefahr für eine allgemeine Erhöhung der Versicherungsprämien durch die Versicherer. Allerdings prophezeien die Versicherer selbst tendenziell steigende Versicherungsprämien, da die geschlechtsspezifischen Risiken nunmehr von Mann und Frau gleich getragen werden müssen. Bis 21.12.2012 haben die Versicherer Zeit, ihre Tarife geschlechtsneutral anzugleichen. Diese Regelung trifft allerdings nur Neuverträge. Bestehende Altverträge werden nicht umgestellt.

Ein Beitrag der WBA 11 a und b im Schuljahr 2010/2011 der Europa-Berufsschule, Staatliche Berufsschule Weiden, Bayern StRin Ulrike Ertl

für BANKAZUBIS.de zum Bereich „Versicherungslehre“
Herrmann
Rang: Marketmaker

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 28.04.2011 12:55 - Geaendert am: 28.04.2011 12:55
Der Unisextarif ist bei Riester-Verträge bereits eingeführt, d.h. die Frauen bekommen lebenslang die gleichhohe Rente wie die Männer bei gleichen Voraussetzungen.

Bei privaten Rentenversicherungen erhalten die Frauen geringere Renten als Männer, weil sie im Durchschnitt länger leben. Da Männer im Vergleich zu Frauen statistisch betrachtet im Durchschnitt eher versterben, ist der Zeitraum der Rentenzahlung kürzer.

Bei kapitalbildenden Lebensversicherungen zahlen bei gleicher Versicherungssumme Männer höhere Beiträge als Frauen.

Somit werden nach Einführung der Unisextarife, Männer bei Rentenversicherungen, bei Lebensversicherung Frauen schlechter gestellt als bisher.
TobiasH
Rang: Moderator

Profil zeigen
Nachricht schreiben
Verfasst am: 01.05.2011 19:20
Hiermit möchten wir uns ganz herzlich für den Beitrag der Europa-Berufsschule Weiden der Klassen WBA 11a und 11b bedanken.

Möchtet auch Ihr einen Beitrag bei uns veröffentlichen?
Dann freuen wir uns auf eine E-mail an info@bankazubi.de.

Euer
Bankazubis.de - Team
 

Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Nach oben


Aktuelle Bankfachklasse