Global- und Mantelzession |
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Verfasst am: 12.04.2011 19:39 |
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Hallo,
kann mir vllt. jemand für Dummys den Unterschied zwischen Mantelzession und Globalzession erklären. Habe mir Erklärungen aus Büchern bereits angeschaut, erkenne nur keinen großartigen Unterschied. |
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Verfasst am: 12.04.2011 21:03 |
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Dann hast du nicht gründlich genug gelesen.
Der Unterschied ist, dass bei einer Mantelzession bestimmte, bestehende Forderungen abgetreten werden und die Zession erst mit Übergabe der Debitorenliste gültig ist.
Problem: Wenn diese Forderungen durch die Drittschuldner beglichen werden, dann muss die Bank immer neue Forderungen sich abtreten lassen.
Deswegen kommt die Mantelzession kaum noch vor, da die Globalzession deutlich besser ist.
Hier werden nämlich bestehende und künftige Forderungen an die Bank abgetreten, sodass die Bank nicht das Problem und den Aufwand der Nachbesicherung hat.
Natürlich werden hier nur Forderungen gegenüber einem bestimmten Kundenkreis abgetreten, da laut BGH-Urteil der Nennwert der zedierten Forderungen nicht mehr als 150% der gesicherten Forderungen übersteigen darf. |
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Verfasst am: 12.04.2011 21:13 |
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Ich danke dir |
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Verfasst am: 13.04.2011 00:26 |
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Noch einmal deutlicher: Bei der Globalzession sind die Forderungen bereits im Moment des Entstehens abgetreten.
Der Aufwand für die Bank verändert sich aber nicht wesentlich, Sie muss weiter die Entwicklung der Sicherheit nachhalten. Allerdings haben die einzureichenden Forderungslisten nur noch eine deklaratorische und keine konstitutive Wirkung.
Insbesondere löst auch die Globalzession nicht andere Rechtsprobleme wie bestehende Eigentumsvorbehalte.
Eben deshalb müssen die Abtretungen auch nicht auf einen bestimmten im Sinne von eingeschränkten Kundenkreis beschränkt sein. Die Formulierung "sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen von Anfangsbuchstaben A bis Z" ist allgemein üblich. Nur wenn eine ANFÄNGLICHE böswillige bewusste sittenwidrige Übersicherung vom Sicherungsnehmer angestrebt wird, ist das ein Problem. Sollten Sicherung und Forderung später ins Missverhältnis geraten, besteht ein Freigabeanspruch, aber die Sicherheiten der Bank werden dadurch nicht rechtlich problematisch..
Gruß
Julien |
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Verfasst am: 13.04.2011 13:12 |
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Der große Unterschied besteht darin, dass bei Mantelzessionen der Hauptschuldner ständig neue Debitorenlisten bringen muss, damit die Forderungen abgetreten sind. Somit ist die Bank auf die Mithilfe des Kreditnehmers angewiesen. Gibt es Probleme mit dem Kreditnehmer, wird er sich weigern neue Listen zu bringen.
Bei der Globalzession sind die Forderungen, die zukünftig automatisch abgetreten werden, bereits vertraglich vereinbart. Sobald die Forderung entsteht, ist die sie ohne Mithilfe des Kreditnehmers an die Bank abgetreten. |
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Verfasst am: 13.04.2011 15:55 |
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Ergänzender Hinweis aus der Bankpraxis: Auch bei einer Globalzession (die wie bereits dargestellt der Standardfall ist) sollte/muss man sich die Forderungslisten regelmäßig einreichen lassen (vierteljährlich, halbjährlich, ... i.d.R. abhägig vom Kunden). Zum einen natürlich, um die Grundlage für eine Sicherheitenbewertung zu haben (wenn man sie denn bewertet); zum anderen, da einem im Verwertungsfall sonst auch das Gericht einen Strich durch die Rechnung machen kann (legt man in einer Vollstreckung in 2011 die letzte Forderungsliste von 2005 vor, könnte die Ernsthaftigkeit der Abtretung angezweifelt werden).
Daher: In beiden Varianten ist es üblich, regelmäßig Forderungslisten einzufordern. Die rechtliche Wirkung unterscheidet sich halt jenachdem in deklaratorisch und konstitutiv.
Gruß
webbi |
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