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Bereich Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Einlagen, Sparförderung, Altersvorsorge und Steuerrecht

Fonds- Riester als Wohnriester?
 
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 08.02.2011 14:14 - Geaendert am: 08.02.2011 14:45
Wie kann man das geförderte Kapital aus dem
zertifizierten Altersvorsorgevertrag bei einer Kapitalanlagegesellschaft (Aktienfonds) auch für die
Eigenheimfinanzierung nutzbar machen?
Baschtii
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 09.02.2011 14:30
In dem man das Kapital samt Zulage in einen Wohnriestergeförderten Bausparvertrag überträgt und über diesen neuen Vertrag die Förderung laufen lässt.
Weidener
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 09.02.2011 15:30
Danke für die Antwort!

Kann man das Guthaben plus Zulagen direkt in den Hausbau investieren?
Baschtii
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 10.02.2011 09:46
Man lässt das Geld in einen entsprechenden Bausparvertrag fließen, welcher mit einer Finanzierung (normales Darlehen) kombiniert ist und bei Zuteilung des BSV löst dieser dann das Darehen ab. Somit kann man die Zulagen etc. indirekt mit für den hausbau/Kauf verwenden.
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 11.02.2011 14:12
Es geht aus anders.

Finanztest 12/2010 zeigt folgenden Weg auf:

Wer bisher Vermögen in einem anderen Riester-Vertrag angespart hat, kann es als Eigenkapital für die eigenen vier Wände verwenden. Das gilt für alle Riester-Verträge, egal ob Bank- oder Fondssparplan, Rentenversicherung oder Bausparvertrag. Wahlweise kann der Riester-Sparer das gesamte Vermögen oder bis zu 75 Prozent entnehmen. Dadurch benötigt er für die Hausfinanzierung weniger Kredit und spart Zinsen.
Die Kapitalentnahme aus seinem Altvertrag muss der Riester-Sparer bei der Zentralen Zulagenstelle beantragen. Sie ist nur in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bau oder Kauf des Eigenheims erlaubt. Davon geht das Finanzministerium aus, wenn Riester-Sparer das Geld innerhalb eines Zeitraums von einem Monat vor dem Antrag auf Entnahme und zwölf Monaten nach der Auszahlung für den Bau oder Kauf der Immobilie ausgeben.
Hauseigentümer müssen sich also bereits beim Bau oder Kauf entscheiden, ob sie ihren alten Riester-Vertrag für Ihre Finanzierung nutzen. Jahre später ist es nicht mehr möglich, das Riester-Vermögen beispielsweise für die Sondertilgung einer bereits seit Jahren bestehenden Finanzierung zu verwenden.
Eine Ausnahme gilt nur zu Rentenbeginn: Dann kann der Hauseigentümer sein Vorsorgevermögen ganz oder teilweise zur Ablösung von Restschulden einsetzen.
 

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