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Bereich Finanzwelt & Bankpraxis
Moderator: TobiasH
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Forenübersicht >> Finanzwelt & Bankpraxis

Umschreibung Vollstreckungsklausel
 
Smartie_Martha
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.02.2011 17:45
Hallo ihr,
ich hab eine Frage zur Bankpraxis, das hats bisher bei uns noch nicht gegeben.
Und zwar gibt es seit Mitte letzten Jahres das neue BGH-Urteil bezüglich Umschreibung der Vollstreckungsklauseln.
Hier wird ja künftig zwischen Alt- und Neufällen unterschieden, Je nach Eintragung - das ist mir verständlich.

Ich habe in diesem Fall eine Vollstreckungsklausel einer Briefgrundschuld zum Umschreiben. Muss hier in der Praxis anders als bei der Buchgrundschuld vorgegangen werden oder gleich???


Wie handhabt ihr das in der Praxis? Neue Zwekcerklärung ausstellen, Kunden unterschreiben lassen und dann ab damit zum Notar wg. Beglaubigung???

Wie gesagt, ich arbeite in einer etwas kleineren Sparkasse, da kommt so was nicht oft vor.

Danke schonmal für eure Antworten.

LG

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*~. Nichts ist so beständig wie die Veränderung .~*

Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2011 17:55
Jede Bank hat andere Richtlinien und Vorschriften und handhabt das anders.
Schau doch einfach in den Richtlinien oder frag bei Experten nach.
Geht schneller und spart Zeit.
Smartie_Martha
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 01.02.2011 18:04
hmm, das is ja das Problem =)
Wir haben keine einheitliche Regelung, ich hab vom Notariat auch schon Infos erhalten, aber nur rechtliches Deutsch...
Das kannste einfach nich in die Praxis so umsetzen.

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*~. Nichts ist so beständig wie die Veränderung .~*

Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2011 18:15 - Geaendert am: 01.02.2011 18:17
Warum muss die Vollstreckungsklausel "umgeschrieben" werden?

Infos habe ich gefunden unter:
http://www.bnotk.de/Bundesnotarkammer/Aufgaben-und-Taetigkeiten/Rundschreiben/2010-20.php
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 01.02.2011 19:33 - Geaendert am: 01.02.2011 19:34
Eine Sicherungszweckerklärung muss auf jeden Fall neu hereingeholt werden.
Wir lassen die Grundschuld mit der neuen persönlichen Zwangsunterwerfung dann vom Notar umschreiben bzw. eine neue Urkunde wird ausgefertigt.
Smartie_Martha
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 02.02.2011 08:47
@Hr. Hermann: Wir haben von einer anderen Bank eine Abtretung einer Briefgrundschuld im Grundbuch vollziehen lassen. Der Berater möchte nicht auf die Umschreibung der Vollstreckungsklausel verzichten, deswegen muss es gemacht werden.

Danke für den Link, mal sehen ob ich da noch weitere Infos rauslesen kann.

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