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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Nachlass
 
Estefania88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2011 19:49
Hallo,

habe mal eine Frage zum Thema Nachlassabwicklung.
WEnn bei einem Gemeinschaftskonto (Oderkonto) einer verstirbt und der überlebende Ehegatte kommt in die Bank zur Nachlassabwicklung, kann er dann alles alleine abwickeln oder benötigt man gesonderte Erbnachweise?
Das Konto wird ja dann mit Nachlassvermerk gekennzeichnet und es muss ein neues Konto auf den Namen des Überlebenden eingereichtet werden, oder?
Wenn es weitere Erben gibt, müssen die sich an den überlebenden Ehegatten wenden. Ist das richtig?
Technology
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 23.01.2011 20:18
Der überlebende Ehegatte kann bei einem Nachassfall bei einem Oderkonto das gesamte Konto leerräumen.
Die Erben müssen sich mit ihm auseinander setzen.
Die Bank kann nicht in Haftung genommen werden.

Widerruft jedoch ein Erbe, sind Verfügungen des Ehegatten nur mit Zustimmung der Erben möglich.
Der Ehegatte ist immer einer der Erben, wenn nichts anderes geregelt ist.

Die Nachweise über den Tod und die Erbnachweise, z.B. beglaubigte Abschrift des Testaments mit Eröffnungsprotokolls oder Erbschein müssen erbracht werden, wenn der Ehegatte das Konto nicht auflöst.

Zudem gibt es jetzt auch Erneuerungen bei Bevollmächtigten.
Ein Bevollmächtigter, der eine Vollmacht über den Tod hinaus oder eine Vollmacht für den Tod hat, darf das Konto auch alleine auflösen, sofern die Erben nicht widersprechen.
Estefania88
Rang: IPO

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Verfasst am: 23.01.2011 21:17
Vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Dann sind jetzt alle Fragen geklärt!
 

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