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Forenübersicht >> Mündliche Abschlussprüfung

Wertpapierprotokoll und Dokubogen
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geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 09:50
Hallo,

benötige dringend Hilfe bitte.

Also das Wertpapierprotokoll händige ich dem Kunden schon gleich nach der Analysphase aus oder? Und sage einfach ja lieber Kunde, hier sthet nochmal alkes drauf was wir gerade besprochen haben oder?

Und der Dokubogen kommt am Ende des Gespräches und da sage ich ja hier ist alles nochmak dokumentiert worüber wir eben im Angebot gesprochen haben aißerdem mit Produkinformationen bla.

Oder?

Wie mache ich das wenn ich nur bis zur Analysephase komme? Und ich in der Analyse rausbekommen hab das Fonds durchaus attraktiv für den Kunden sind? SOll ih dann am Ende der Analyse nach dem ich zusammengefasst habe schon das Protokoll mitgeben und das kurz sagen? Und auch shcon Dokubogen ansprechene?
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 09:57
Du gibst dem Kunden vor Kauf den Fondsprospekt sowie den Rechenschaftsbericht.

Und am Ende des Gespräches das Beratungsprotokoll wo drin steht, was besprochen wurde,

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 10:01
Normalerweise machst Du erst einmal eine Risikoaufklärung ( sofern der Kunde noch keine hat ),
in der Du dem Kunden die Chancen und Risiken der einzelnen Produkte der entsprechenden Risikoklassen erklärst. Du fragst ihn nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen.
Bei einem neuen Depot händigst Du ihm
- Hinweise zu den Risikoklasse
- Infopaket
- Basisinformation im WP-Geschäft
aus.
DANN
schaust Du was er will.
Und machst fürhst die Beratung durch, die Du dann mit dem
Beratungsprotokoll dokumentierst!
Dieses sollte der Kunden dann direkt unterschreiben und ausgehändigt bekommen, bevor Du die entsprechnede Order aufgibst!
Du kannst ja in diesem Protokoll mehrere Produkte ansprechen und Empfehlungen aussprechen.
Sollte der Kunde einer Empfehlung nicht folgen kannst Du dies auch dokumentieren!
mavis03
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.01.2011 10:25
und wie gehe ich vor wenn ich keine fonds-produkte habe? kann ich mir dann auch etwas aussuchen ?? und diesen rechenschafrsbericht muss der ausgehändigt werden ? und was genau ist das?

lg
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 10:30
Bei einem Fonds musst du diesen aushändigen, ja.
Also gibst dem Prüfer nen Blatt Papier und sagst,dass ist der Rechenschaftsbericht.

Dieser wird in best. Zeitabständen vom Unternehmen ausgegeben und informiert über finanzielles,über Investitionen, die wirtschaftl. Lage,ectpp.
mavis03
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.01.2011 10:40
ok vielen dank

und bei allen anderen formularen die nicht habe kann ich einfach ein blatt papier raus geben und so tuhen als ob dies das formular sei oder ? kann mich der prüfer dann auch blöd angucken und sagen das ist ja eim weißes blatt papier ??

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 10:41
Ja das ist sogar ganz legitim dass Du einfach ein weißes Blatt nimmst!
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 11:44
Wir haben z.B.in der Bank auch gar keine Formulare zum ausdrucken. Das kommt alles automatisch bei Vertragsabschluss.

Also bekommt der Prüfer von mir nur leere Blätter,die er unterschreiben muss :D

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 11:50
Wir hatten sogar den Tipp bekommen keinen Vertrag mitzunehmen, da die Prüfer sonst auf die Idee kommen könnten, Vertragsbestandteile abzufragen...
mavis03
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.01.2011 12:18
tut mir leid wenn ich nochmal frage aber mir ist noch unklar wann ich das beratungsprotokoll ausfülle ? mach ich es mitten in der informationsphase oder in der verkafsphase oder soll ich den kunden nur kurz darauf hinweisen ??
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 12:25
Das Beratungsprotokoll protokolliert die ganze Beratung.
Du brauchst das während der Prüfung nicht auszufüllen.

Du sagst einfach vor dem Produktkauf, dass du dem Kunden das gibst, läst ihn unterschreiben und dann orderst du z.B. den Fonds oder was auch immer.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 12:32
Ja genau da stimme ich zu!
In der Praxis füllst Du das eben mit dem Kunden aus.
In der Prüfung ist die Zeit einfach zu knapp.
Du berätst ihn einfach über die Anlage(n), über die Chnacen und Risiken, teilst im die Zuwendungen mit und lässt iohn untertschreiben. Bzw händigst ihm das Protokoll aus.
( Unterschrift ist übrigens nicht bei allen Banken Pflicht, bei uns schon drum schreibe ich auch lass den Kunden unterschreiben...aber gesetzlich reicht die Beraterunterschrift)
mavis03
Rang: IPO

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Verfasst am: 17.01.2011 12:38
ich danke euch =)
geht_es
Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 13:34
Mir ist der Unterscheid zwischen BEratungsprotokoll und DOkubogen jetzt immer noch nicht bewusst bitte HIlfe!
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 13:44
Ich weiß wirklich nicht,was du mit Dokubogen meinst.

Du brauchst nur Verkaufsprospekt, bei Fonds den Rechenschaftsbericht und halt den Beratungsbogen.

Ansonsten musst du dem Kunden nichts mitgeben.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 13:56 - Geaendert am: 17.01.2011 13:58
Ich denke Du meinst mit Dokubogen die Risikoaufklärung.
Bei uns wird das auch unterschieden.
Weiß nicht ob das in jeder Bank so ist.

Dokubogen ( Risikoaufklärung, WPHG-Bogen )
Hier hälst Du Beruf, Finanzielle Verhältnisse und Kenntnisse+Erfahrungen fest und stufst den Kunden in eine entsprechende Risikoklasse ein.

Mit diesem Bogen als Grundlage erfolgt die Beratung.
Die Dokumentation der eigentlichen Beratung ist das Beratungsprotokoll.
Hier hälst Du fest was Du dem Kunden ( nach Prüfung der Geeignetheit --> Persönliche und Finanzielle ) anbietest.
Bzw
- aus welchem Grund er kam
- welchen Betrag er anlegen möchte und zu was die Vermögensanlage gedacht ist ( Bildung von Rücklagen, Rentenabsicherung, Vermögensbildung, Vermögensoptimierung etc )
- welche Produkte Du anbietest und wenn Du den Betrag splittest, wieviel in welchem Produkt.
- ob der Kunde die Empfehlung nicht wieter verfolgt
oder auch ob Du dem Kunden von seinem ursprünglichen Wunsch abrätst!
Dieses Beratungsprotokoll wird dann unterschrieben und ausgehändigt und dann wird die Order getätigt!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2011 14:12 - Geaendert am: 17.01.2011 14:13
Das Beratungsprotokoll ist eine Gesprächsmitschrift.
Nach § 34 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes muss ein Wertpapierberater dem Kunden das Protokoll „unverzüglich nach Abschluss der Beratung" aushändigen. Einige Banken verlangen von ihren Kunden, das Protokoll zu unterschreiben. Vorgesehen ist im Gesetz aber nur die Unterschrift des Beraters. Der Kunde muss nichts unterzeichnen. Die Unterschrift des Kunden könnte von einem Richter als Zustimmung gedeutet werden.

Rang: Mid Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 14:14 - Geaendert am: 17.01.2011 14:16
Dem stimme ich nur bedingt zu! ;O)
Es ist laut Gesetz nicht vorgeschrieben, dennoch verlangen viele Banken die Unterschrift des Kunden.
Weigert sich dieser, ist das aber in den meisten Fällen kein Problem!
Dann wird eben die Wertpepierorder vom Kunden unterschrieben und dies könnte ebenso als Zustimmung zur Beratung gewertet werden!
Herrmann
Rang: Marketmaker

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Verfasst am: 17.01.2011 14:19
Warum verlangen diese Banken die Unterschrift des Kunden?
Kappulinchen
Rang: Small Cap

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Verfasst am: 17.01.2011 14:21
Bei uns ist z.B.im Beratungsprotokoll direkt die Order vom Fonds mit drin, wenn es zum Abschluss kommt.

Aus diesem Grund brauchen wir dann da die Unterschrift.
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